Unverheiratet aber möglichst ehegleich gestellt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unverheiratet aber möglichst ehegleich gestellt

Wie muss man vorgehen wenn man unverheiratet möglichst gleiche Rechte gegenseitig hat wie verheiratetet Paare. Vor allem hinsichtlich Erbe, Entscheidungen und Krankenhausbesuche, Gegenseitige Verantwortung, Vertretungsrecht usw.? Gibt es vlt Vertragsvorlagen oder Informationen diesbezüglich im Internet?

von Morphi am 12.11.2011, 18:58



Antwort auf: Unverheiratet aber möglichst ehegleich gestellt

Hallo, 1. Eingetragene Lebensgemeinschaften gibt es nur für gleichgeschlechtliche Paare 2. Die Ehe ist im GG geschützt, deshalb wird man ohne Ehe niemals gleichgestellt sein 3. Man kann in einigen Bereichen Vollmachten erstellen, aber nicht in allen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2011



Antwort auf: Unverheiratet aber möglichst ehegleich gestellt

Kaum möglich das auf vertraglichem Weg zu erreichen, daher gibt es inzwischen ja auch die eingetragene Partnerschaft. was spricht dann gegen die Ehe?

von Lina_100 am 12.11.2011, 20:22



Antwort auf: Unverheiratet aber möglichst ehegleich gestellt

Versicherungs, steuerliche kostentechnische und im lebenswandel begründete Aspekte ;-) Wir finden ehe überholt, möchten aber füreinander dasein können was in unsrem staat nur durch rechtliche Vereinbarungen in einigen bereichen möglich ist.Eingetragene Partnerschaften sind soweit ich weiß nur für Gleichgeschlechtliche Paare um sie ehegleich zu stellen.

von Morphi am 13.11.2011, 13:40



Antwort auf: Unverheiratet aber möglichst ehegleich gestellt

Versicherungstechnisch wäre ja allenfalls die KV. Steuerlich gibt es nur Nachteile, man muss ja die Zusammenveranlagung nicht wählen. Vertraglich ist insbesondere güterrechtlich und erbrechtlich nicht ein eheähnlicher Zustand zu erreichen. Deshalb gibt es ja die Eingetragenen Partnerschaften.

von Lina_100 am 13.11.2011, 14:01



Antwort auf: Unverheiratet aber möglichst ehegleich gestellt

die eingetragene partnerschaft gilt nur für gleichgeschlechtliche! andere möglichkeiten als die ehe selber gibt es nicht! ich kann nicht sagen ob man z.b. bestimmte teile über einen notar regeln kann. http://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragene_Partnerschaft

von CKEL0410 am 13.11.2011, 19:44



Antwort auf: Unverheiratet aber möglichst ehegleich gestellt

Ich glaube mein Punkt wird missverstanden, ich sage ja gerade, dass die eingetragene Partnerschaft deswegen eingeführt worden ist, da es keine vertragliche Möglichkeit gibt einen eheähnlichen Zustand herzustellen. Wäre dies anders hätte es sicher wesentlich länger gedauert gleichgeschlechtlichen Paaren ein zumindest annähernd aehnliches Rechtsinstitut wie die Ehe zur Verfügung zu stellen.

von Lina_100 am 13.11.2011, 20:09



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