Hallo, ich mache ab August ein freiwilliges soziales Jahr und bekomme dafür ein Gehalt. Wieviel das netto ist, weiß ich noch nicht. Ich bin 17 und muß für dieses Jahr eine Wohnung oder ein Zimmer in einer anderen Stadt haben. Mein Vater zahlt meiner Mutter Unterhalt, sagt aber jetzt, wenn ich selbst verdiene, dass er nicht mehr zahlen muß. Ist das so? Ich werde nächsten April 18, gelten dann noch mal andere Regeln? Wäre schön, wenn Sie mir helfen könnten.
Mitglied inaktiv - 15.07.2008, 21:25
Antwort auf:
Unterhalt während meiner Ausbildung
Hallo,
Beim minderjährigen Auszubildenden ist die Ausbildungsvergütung zunächst um die ausbildungsbedingten Aufwendungen zu bereinigen. Ob dies mit einem Pauschalbetrag zu geschehen hat oder nur dann, wenn solche Aufwendungen konkret angefallen sind, ist streitig. Der BGH hat sich für die konkrete Ermittlung ausgesprochen. Zugleich hat er jedoch nicht beanstandet, dass Richtsätze, die sich an den gegebenen Verhältnissen orientieren und mit der Lebenserfahrung im Einklang stehen, zugrunde gelegt werden. Im Einzelfall gilt es, die Leitlinien des jeweiligen OLG zu Rate zu ziehen.
Der verbleibende Teil der Ausbildungsvergütung wird zu gleichen Teilen auf den Barunterhalt und den Betreuungsunterhalt der Eltern angerechnet. Das Einkommen des Kindes soll beiden Elternteilen gleichermaßen zugute kommen, da Barunterhalt und Betreuungsunterhalt gleichwertig sind.
Beispiel (Kindergeld bleibt unberücksichtigt):
der Minderjährige wohnt bei der Mutter und verdient bereinigt 400,00. Der Vater schuldet Barunterhalt. Der Bedarf ist nach der Berechnung 480,00 EUR. 1/2 der 400,00 EUR = 200,00 EUR wird dem Vater angerechnet, womit er noch 280,00 EUR Kindesunterhalt schuldet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2008