Frage: Unterhalt und umgangsrecht

Hallo Ich hätte mal einen frage, ob sie mir helfen können es geht darum ich bin Alleinerz von einer 11 Monate alten Tochter, wo der Vater kein unterhalt zahlt auf dem Jugendamt bekomme ich immer nur die Antwort ich soll Geduld haben er wird schon zahlen was ich aber nicht glaube. Kann ich da irgend was machen, wenn er nicht zahlt ich meine damit irgend welche rechtliche schritte ein leiten? Dann geht es um das umgangsrecht des Kindes, er wollte das umgangsrecht wahr nehmen nur er hat sich bis jetzt nicht einmal gemeldet um das Kind zu sehen, wie soll ich mich jetzt verhalten ich bin der Meinung das Kind hat das recht auf seinen Vater kann ich da irgend was machen? Gruß Michaela Hoffmann

Mitglied inaktiv - 24.02.2003, 19:20



Antwort auf: Unterhalt und umgangsrecht

Hallo, wenden Sie sich an das Jugendamt, das muss Unterhaltsvorschuß zahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2003



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