Liebe Frau Bader, ich bekomme von meinem Partner seit einem Jahr Unterhalt, weil ich unseren gemeinsamen Sohn (2) betreue, noch in Elternzeit bin und wir nicht verheiratet sind. Der Unterhalt wird als eine Art Lohnausgleich/ Karriereknick gezahlt. In den nächsten Tagen erwarten wir unser 2. gemeinsames Kind und ich sitze grad an dem Elterngeldantrag. Muss ich den Unterhalt da irgendwo angeben? Wird dieser angerechnet? Aufgrund der langen Elternzeit bekomme ich diesmal ja nur das Basiselterngeld. Im Internet finde ich nur Antworten im Zusammenhang von Trennungen. Wir leben aber alle in einer Wohnung zusammen. Vielen Dank! Lara
von Lara34 am 25.09.2019, 14:58