Frage: Unterhalt und Besuchsrecht?

Hi meine "Ex" Freundin ist im 5ten Monat schwanger und hat die Beziehung aus leicht unglaubwürdigen Gründen beendet. Wollte mal kurz wissen ob man irgendwo nachlesen kann oder ob es einen limk gibt was jetzt mit Unterhalt und Besuchsrecht auf mich zukommt? Müsste doch eigendlich irgendwo festgelegt sein oder? Danke im Voraus. Martin26.

Mitglied inaktiv - 05.09.2005, 12:09



Antwort auf: Unterhalt und Besuchsrecht?

Hallo, warten Sie mal, was Sie für Ansprüche geltend macht. Ansonsten brauchen Sie eine ausführliche Beratung bei einem RA vor Ort (vor allem wegen dem Unterhalt) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2005



Antwort auf: Unterhalt und Besuchsrecht?

http://mein-recht.de/umgang.html

Mitglied inaktiv - 05.09.2005, 12:38



Antwort auf: Unterhalt und Besuchsrecht?

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku.htm Darüber hinaus kann es sein, dass die Mutter des Kindes einen Anspruch auf sogenannten Betreuungsunterhalt hat, wenn sie wegen des Kindes nicht arbeiten kann.

Mitglied inaktiv - 05.09.2005, 12:40



Antwort auf: Unterhalt und Besuchsrecht?

http://www.schwanger-in-bayern.de/finan/uhalt5.htm#Betreuungs-Unterhalt

Mitglied inaktiv - 05.09.2005, 12:41



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