Sehr geehrte Frau Bader, mich beschäftigt folgende Frage : Wenn der Kindesvater, der Unterhalt schuldet mehrere Einkommen hätte, könnte die Kindesmutter verlangen, dass diese zusammengerechnet werden? Zum Beispiel ca 1600 Euro Nettolohn und 1000 Euro Witwerrente? Habe gelesen, dass Hinterbliebenenrenten bedingt pfändbar sind. Hieße das, dass der pfändbare Betrag um die volle Witwerrente erhöht werden könnte, bis die Unterhaltsschulden getilgt wurden, da der Selbstbehalt 1139€ ja bereits dem Lohn entnommen würde? Oder kann diese Hinterbliebenenrente womöglich gar nicht gepfändet werden, da sie für sich betrachtet unter der Pfändungsfreigrenze liegt? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Leonie
von Leonie! am 27.09.2018, 12:16