Unterhalt für Kinder des Ehemannes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt für Kinder des Ehemannes

Hallo Frau Bader! Mein Freund zahlt Unterhalt für 2 Kinder, wir selbst haben einen Sohn. Er zahlt zur zeit nicht den Regelsatz, da er zu wenig verdient. Wir wollen im August heiraten. Nun die Frage: wird mein Einkommen bzw. mein Vermögen zukünftig mit berücksichtigt bei der Unterhaltsberechnung (wg. gemeinsamer Veranlagung ö.ä.)? Ehrlich gesagt habe ich keine Lust für die 2 anderen Kinder mit aufzukommen und würde mich auch dagegen währen. Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 06.05.2005, 12:35



Antwort auf: Unterhalt für Kinder des Ehemannes

Hallo ! Dein Einkommen zählt nicht mit aber wenn Dein dann Mann die lohnsteuerklasse wechselt und dadurch mehr verdient steigt auch der Unterhalt ! LG Ellen

Mitglied inaktiv - 06.05.2005, 12:53



Antwort auf: Unterhalt für Kinder des Ehemannes

was hat den die neue frau mit den unterhalt für die zwei kinder zu tun ?? oder du und dein freund macht einen vertrag bei der hochzeit dann ist deins deins und von deinem mann seins seins...

Mitglied inaktiv - 06.05.2005, 18:40



Antwort auf: Unterhalt für Kinder des Ehemannes

Hallo Katta, sorry, aber Dein letzter Satz steckt mir quer im Hals... Ich bin auch "Zweitfrau", das nur zur Klärung! Als ich meinen "Mann" (wir sind nicht verheiratet) kennenlernte, wußte ich, daß er einen Sohn hat und für diesen logischerweise auch zahlt. Und weißt Du was? Ich habe einige zeit sogar für ihn den Unterhalt bezahlt, da er für unsere gemeinsamen Kinder Zuhause war und nicht arbeiten konnte... Es ist sein Sohn und das habe ich GERN gemacht! Er ist der Sohn meines Mannes... Aber jetzt zur Frage: durch die heirat und den evtl. Wechsel in StKl 3 kanns ein Netto höher werden und sich dadurch evtl. der Unterhalt erhöhen. Das wäre aber genauer zu berechnen, wenn er jetzt schon nicht den Mindestunterhalt zahlt. Wie wurde der jetzige Unterhalt festgelegt? Zusatz: wenn er mehr zahlen soll, muß i. d. R. die Mutter erst Mal kommen und für die Kinder höheren Unterhalt fordern! I. d. R. muß er nicht ohne Aufforderung mehr zahlen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 06.05.2005, 20:01



Antwort auf: Unterhalt für Kinder des Ehemannes

Danke für die Antworten. Also das ist so, ich zahle zur Zeit auch schon mit für den Unterhalt. Der letzte Satz klang nur so böse, da die Dame vom Jugendamt wirklich alle Register zieht. So hat sie z.Bsp. seinen Selbstbehalt gekürzt auf 600€, da wir uns ja eine Wohnung teilen und er somit "Mietvorteile hat" usw. Der Unterhalt wird permanent neu berechnet (weil er sich ja auch versucht zu währen gegen manche Aktionen), da kann man jederzeit mit was neuem rechnen, da die KM und die Dame vom JA wahrscheinlich nicht wahr haben wollen, daß er nunmal nicht mehr verdient. Daher meine Bedenken... Die Lohnsteuerklasse wird keinesfalls zu seinen Gunsten geändert, es könnte eher passieren daß er die 5 bekommt, da ich etwas mehr verdiene als er. Aber da bin ich ja beruhigt, daß die an mein Geld nicht ran können. Schlimm genug, daß mein Freund jederzeit alles aber auch wirlkich alles offen legen muß. War also nicht böse gemeint, ich weiß ja daß die Kinder nichts dafür können, und sobald er mehr verdient will er ja auch den Regelsatz bezahlen. LG, Katta

Mitglied inaktiv - 07.05.2005, 08:47



Antwort auf: Unterhalt für Kinder des Ehemannes

hallo katta, ich kann mich den antworten leider nicht ganz anschließen. außerdem sagst du, der SB wurde schon auf 600€ gekürzt, weil durch dich dein mann weniger miete etc zahlen muß. somit zahlst du schon indirekten unterhalt. ich verdiene nichts, bekomme erziehungsgeld und kindergeld. dies hat das jugendamt trotzdem dazu veranlaßt, den SB meines freundes zu kürzen. somit zahle ich auch schon indirekt den unterhalt. wenn mein freund jetzt noch weniger verdient(oder gar nichts mehr, wir heiraten, und ich einen gut bezahlten job habe, dann bin ich meinem freund gegenüber unterhaltspflichtig bzw. taschengeldpflichtig damit er den unterhalt für die anderen kinder zahlen kann. und somit würde ich dann direkt kindesunterhalt für nicht mit mir biolgisch verwandte kinder zahlen. da hilft auch kein ehevertrag!!!! schön wärs, dann hätten wir in unserer zweitfrauen-gruppe weniger zum aufregen. kannst sonst auch mal unter zweitfrauen mit dem üblich davor und dahinter nachfragen, wie es denn bei denen in der realität aussieht. übrigens darf dein mann bei einer heirat sein einkommen nicht absichtlich reduzieren. wenn er die klasse 5 wählt, wird nach klasse 3 oder 4 der unterhalt berechnet. allerdings muß ich auch hier sagen, daß es schon OLG gab, die den steuervorteil nach einer neuheirat nicht mit angrechnet haben. dieser steuervorteil darf nach neuem gesetz nämlich nicht der exfrau beim unterhalt zugute kommen. was den kindesunterhalt betrifft, ist das gesetz nicht eindeutig geschrieben. wie gesagt, ich schreibe dir hier aus eigenen erfahrungen und ich kenne genügend zweitfrauen bei denen es genauso ist. es wäre also nichts ungewöhnliches, wenn dich das jugendamt bittet dein einkommen offen darzulegen. grüße, sandra

Mitglied inaktiv - 08.05.2005, 13:54



Antwort auf: Unterhalt für Kinder des Ehemannes

Hallo, also mich interessieren die Kinder meines Liebsten, gegen deren Geburt er sich leider nicht wehren konnte, gar nicht. Er ist der zufällige Erzeuger und ich werde mich mit allem kämpfen, was mir zur Verfügung steht, um nicht für diese Brut und die dazugehörige, verantwortungslose und strunzfaule Tante mit zahlen zu müssen. Wendet alle Tricks an, die euch möglich sind. Soll die Alte doch den Arsch bewegen und endlich auch einmal ihren Part der Verantwortung übernehmen. Gerne lassen sich nämlich Exen unter dem "Verantwortungsgesichtspunkt" aushalten - ihren Part der Verantwortung sehen sie weniger. Ich muß zunächst an meine Familie denken und dafür kämpfe ich ... und das solltet ihr auch alle tun!! Gruß Doro

Mitglied inaktiv - 19.05.2005, 15:34



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