Hallo Frau Bader, ich habe vor wenigen Tagen meinen Ex-Partner per Anwalt anschreiben lassen und die Unterlagen zur Unterhaltsberechnung für mich und meinen Sohn angefordert, außerdem ihn zur Zahlung des Mindestunterhalts und der anteiligen Mietkosten aufgefordert. Ich habe jetzt gelesen, dass die Gegenseite die Rechtsanwaltskosten hätte übernehmen müssen, wenn ich meinen Partner selbst angeschrieben hätte, ihn in Verzug gesetzt hätte und ihm angekündigt hätte, dass ich mir einen Anwalt nehme, falls er nicht zahlt. Meine Frage: kann ich auch in meinem Fall die Übernahme der Anwaltskosten verlangen oder habe ich dieses Recht durch die Beauftragung VOR der schriftl. Aufforderung zur Zahlung bereits verwirkt? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 25.08.2011, 16:14