Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)

Hallo, ich möchte im 5. LM Elternzeit und Eltergeld für 1 Monat pausieren (und in diesem Monat meinen Vollzeit-Resturlaub nehmen da ich anschließend mehrere Jahre Teilzeit in EZ arbeiten möchte). Mein AG muss eine regluläre Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende einhalten. Da ich aber nur 4-5 Wochen= 1 Monat die Elternzeit unterbreche, ist eine ordentliche Kündigung also ausgeschlossen, oder? Die Alternative wäre ja direkt nach dem Muschu 1 Monat Urlaub zunehmen, dann würde ich die Elternzeit sozusagen später beginnen, aber da müsste ich dann ein paar Tage Elterngeld vom Ende ds 2. LM zurückzahlen, das wäre wohl weniger sinnvoll. oder?

von Paulinchen83 am 18.02.2020, 11:01



Antwort auf: Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)

Hallo, das würde ich nicht machen. Sie müssen den Urlaub in Lebensmonaten nehmen u verschenken EG. Liebe hinterher oder auszahlen lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2020



Antwort auf: Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)

Zwischen zwei Elternzeitabschnitten beträgt die Zeit für Kündigungsschutz laut § 18 BEEG 8 Wochen, also kann dir dein Arbeitgeber nicht kündigen, wenn du nur für 4-5 Wochen unterbrichst. Von daher spricht nichts dagegen. ABER wenn du deine Elternzeit schon angemeldet hast, brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers, um sie zu unterbrechen. Du hast kein Recht auf eine Verkürzung/Unterbrechung. Wenn sich dein Arbeitgeber also querstellt, kannst du da nichts machen und musst die Elternzeit so nehmen, wie sie angemeldet wurde.

von Dojii am 18.02.2020, 11:51



Antwort auf: Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)

Würde ich deutlich von abraten. Den du müsstest mit Urlaub usw genau einen Lebensmonat abdecken. Sonst verliert ihr noch mehr EG. Außerdem ruht der Urlaubs bis nach der EZ, der verfällt ja nicht. Aber, das Basis.-EG kann längstens bis zum 14ten Lebensmonat bezogen werden, danach geht nur noch EG Plus. Außerdem muss der AAG dir keinen Urlaub nehmen, was also wenn du in dem Monat arbeiten sollst? Wenn du sogar schon Kündigung im Hinterkopf hast scheint das Verhältnis ja nicht super zu sein Mein Rat, erst das EG durchlaufen lassen, dann in TZ innerhalb der EZ arbeiten, dann VZ-Urlaub nehmen. Oder als Alternative, erst EG, dann VZ-Urlaub, dann in TZ innerhalb der EZ einsteigen. Perfekter wäre es den Urlaub so legen das der Vater dann auch seine beiden Basismonate hat damit in dem Falle das der AG den Urlaub nicht gewährt, der Vater die Betreuung übernehmen kann.

von Felica am 18.02.2020, 12:24



Antwort auf: Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)

Ich bin befristet angestellt und der Vertrag wird voraussichtlich nicht verlängert. Das Verhältnis ist gut. Daher läuft meine 3jährige EZ bis ca. Vertragsende. Ab dem 6. LM möchte ich TZ arbeiten. Im 5. LM Urlaub. Ich habe keine Möglichkeit den Urlaub später noch in VZ zu nehmen oder ausbezahlt zu bekommen weil ich ihn ja ganz normal während der Teilzeit nehmen kann. Wenn ich genau 1 LM unterbreche und in diesem LM das Elterngeld auch unterbreche, bekomme ich doch keinen Abzug?! Das ist ja kein Problem das taggenau anzugeben. Es kommt bei Angestellten doch auf die vertragsmäßigen Arbeitstage an und nicht auf den Tag der Lohnüberweisung. Klar muss der AG dem Urlaub zustimmen, aber das ist bei uns unproblematisch und wird natürlich vorher abgeklärt. Der Unterschied einen Monat Urlaub bin VZ oder TZ bezahlt zu bekommen macht bei mir über 2000 EUR aus.

von Paulinchen83 am 18.02.2020, 13:06



Antwort auf: Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)

nein ich bin ja noch schwanger

von Paulinchen83 am 18.02.2020, 13:06



Antwort auf: Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)

Urlaub aus VZ muss auch nach VZ vergütet werden oder mittels Dreisatz entsprechend umgerechnet werden. Resturlaub muss außerdem bei Vertragsende ausgezahlt werden. Beispiel, wenn du 40 Std Urlaub aus VZ hast, also 5 Tage a 8 Stunden, dann musst du auch bei TZ wieder auf 40 Stunden kommen. Hast du dann nur noch 4 Std tägliche Arbeitszeit, gibt es entsprechend doppelt so viele Urlaubstage. Würde mir dann halt schriftlich geben lassen das du auch wirklich Urlaub bekommst. Nicht das du den planst und der AG genehmigt den nicht. dann bist du ja keinen Schritt weiter.

von Felica am 18.02.2020, 13:45



Antwort auf: Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)

Bei uns ist das nicht so, die Tage bleiben gleich, es wird nicht in Stunden umgerechnet - laut Kollegen. Die Personaler haben auch davon keine Ahnung und geben keine verlässliche Auskunft. Es wird dann so gemacht wie es kommt.

von Paulinchen83 am 18.02.2020, 14:14



Antwort auf: Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)

Ist aber falsch. Wenn es natürlich niemand anzweifelt, ist das blöde.

von Felica am 18.02.2020, 17:35



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wie wird der Betreuungsunterhalt berechnet, bei Kündigung in der Elternzeit?

Guten Tag, sehr geehrte Frau Bader, ich bin Hoteldirektorin in Elternzeit und besitze 15% an der Immobilie (GbR). Nun haben wir einen Käufer für unser Hotel. Das bedeutet eine betriebsbedingte Kündigung für mich in der Elternzeit. Hat der Verkauf bzw. das Vermögen das ich dadurch erhalte Einfluss auf den Betreuungsunterhalt, den ich von meinem E...


Genaues Datum Kündigung zur Ende Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 24.04.2024. Meinem Arbeitgeber habe ich bis zum 24.04.24 gekündigt. Welche Frist greift denn genau? Mein Arbeitgeber ist der Meinung, die genaue Frist sind 3 Monate zum Ende des Monats (wie im Arbeitsvertrag zur Kündigung vermerkt) , deswegen ist FE der 30.04.24. Er hat einer vorzeitige...


Kündigung in Elternzeit

Hallo liebe Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken evtl nicht mehr an meinen früheren Arbeitsplatz zurück zu kehren, aufgrund der langen Fahrtzeit um mir in der Nähe was zu suchen. Meine Eltenrzeit endet nächste Jahr im April. Gilt die ganz normale Kündigungsfrist von 1 Monat oder ist es in Elternzeit anders? Sonst würde es ja reichen, wenn i...


Kündigung Arbeitnehmer Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und möchte den Arbeitgeber wechseln, also kündigen. Arbeitsbeginn beim neuen AG soll der 01.06.24 sein. Mein Kind wurde am 13.08.2023 geboren, die Elternzeit beim jetzigen Arbeitgeber habe ich wie folgt vereinbart: "Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 15.1...


Elternzeit und Kündigung

Hallo Frau Bader,  meine Elternzeit endet am 30.5. und ich würde gerne zum 31.5. kündigen. Mein neuer Vetrag ist aber noch nicht da, sodass ich ungern Ende Februar kündigen möchte. Daher meine Frage: Ist es richtig, dass die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit in diesem Fall nicht gelten, sondern nur noch die vertragl...


Kann ich durch Kündigung meine Elternzeit frühzeitig beenden?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem ...


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...


Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet in den nächsten Wochen und ich möchte gerne den Job wechseln. Nun bin ich über § 19 BEEG gestoßen und frage mich, wie das "Ende der Elternzeit" definiert ist. Mein Arbeitsvertrag legt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende fest. Meine Elternzeit endet am 5.6. Wenn ich zum Ende de...


Kündigung der Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel...