Frage:
Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)
Hallo,
ich möchte im 5. LM Elternzeit und Eltergeld für 1 Monat pausieren (und in diesem Monat meinen Vollzeit-Resturlaub nehmen da ich anschließend mehrere Jahre Teilzeit in EZ arbeiten möchte). Mein AG muss eine regluläre Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende einhalten. Da ich aber nur 4-5 Wochen= 1 Monat die Elternzeit unterbreche, ist eine ordentliche Kündigung also ausgeschlossen, oder?
Die Alternative wäre ja direkt nach dem Muschu 1 Monat Urlaub zunehmen, dann würde ich die Elternzeit sozusagen später beginnen, aber da müsste ich dann ein paar Tage Elterngeld vom Ende ds 2. LM zurückzahlen, das wäre wohl weniger sinnvoll. oder?
von
Paulinchen83
am 18.02.2020, 11:01
Antwort auf:
Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)
Hallo,
das würde ich nicht machen. Sie müssen den Urlaub in Lebensmonaten nehmen u verschenken EG. Liebe hinterher oder auszahlen lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2020
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Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)
Zwischen zwei Elternzeitabschnitten beträgt die Zeit für Kündigungsschutz laut § 18 BEEG 8 Wochen, also kann dir dein Arbeitgeber nicht kündigen, wenn du nur für 4-5 Wochen unterbrichst. Von daher spricht nichts dagegen.
ABER wenn du deine Elternzeit schon angemeldet hast, brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers, um sie zu unterbrechen. Du hast kein Recht auf eine Verkürzung/Unterbrechung. Wenn sich dein Arbeitgeber also querstellt, kannst du da nichts machen und musst die Elternzeit so nehmen, wie sie angemeldet wurde.
von
Dojii
am 18.02.2020, 11:51
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Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)
Würde ich deutlich von abraten. Den du müsstest mit Urlaub usw genau einen Lebensmonat abdecken. Sonst verliert ihr noch mehr EG. Außerdem ruht der Urlaubs bis nach der EZ, der verfällt ja nicht. Aber, das Basis.-EG kann längstens bis zum 14ten Lebensmonat bezogen werden, danach geht nur noch EG Plus. Außerdem muss der AAG dir keinen Urlaub nehmen, was also wenn du in dem Monat arbeiten sollst? Wenn du sogar schon Kündigung im Hinterkopf hast scheint das Verhältnis ja nicht super zu sein
Mein Rat, erst das EG durchlaufen lassen, dann in TZ innerhalb der EZ arbeiten, dann VZ-Urlaub nehmen. Oder als Alternative, erst EG, dann VZ-Urlaub, dann in TZ innerhalb der EZ einsteigen. Perfekter wäre es den Urlaub so legen das der Vater dann auch seine beiden Basismonate hat damit in dem Falle das der AG den Urlaub nicht gewährt, der Vater die Betreuung übernehmen kann.
von
Felica
am 18.02.2020, 12:24
Antwort auf:
Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)
Ich bin befristet angestellt und der Vertrag wird voraussichtlich nicht verlängert. Das Verhältnis ist gut. Daher läuft meine 3jährige EZ bis ca. Vertragsende. Ab dem 6. LM möchte ich TZ arbeiten. Im 5. LM Urlaub. Ich habe keine Möglichkeit den Urlaub später noch in VZ zu nehmen oder ausbezahlt zu bekommen weil ich ihn ja ganz normal während der Teilzeit nehmen kann. Wenn ich genau 1 LM unterbreche und in diesem LM das Elterngeld auch unterbreche, bekomme ich doch keinen Abzug?! Das ist ja kein Problem das taggenau anzugeben. Es kommt bei Angestellten doch auf die vertragsmäßigen Arbeitstage an und nicht auf den Tag der Lohnüberweisung. Klar muss der AG dem Urlaub zustimmen, aber das ist bei uns unproblematisch und wird natürlich vorher abgeklärt.
Der Unterschied einen Monat Urlaub bin VZ oder TZ bezahlt zu bekommen macht bei mir über 2000 EUR aus.
von
Paulinchen83
am 18.02.2020, 13:06
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Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)
nein ich bin ja noch schwanger
von
Paulinchen83
am 18.02.2020, 13:06
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Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)
Urlaub aus VZ muss auch nach VZ vergütet werden oder mittels Dreisatz entsprechend umgerechnet werden. Resturlaub muss außerdem bei Vertragsende ausgezahlt werden.
Beispiel, wenn du 40 Std Urlaub aus VZ hast, also 5 Tage a 8 Stunden, dann musst du auch bei TZ wieder auf 40 Stunden kommen. Hast du dann nur noch 4 Std tägliche Arbeitszeit, gibt es entsprechend doppelt so viele Urlaubstage.
Würde mir dann halt schriftlich geben lassen das du auch wirklich Urlaub bekommst. Nicht das du den planst und der AG genehmigt den nicht. dann bist du ja keinen Schritt weiter.
von
Felica
am 18.02.2020, 13:45
Antwort auf:
Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)
Bei uns ist das nicht so, die Tage bleiben gleich, es wird nicht in Stunden umgerechnet - laut Kollegen. Die Personaler haben auch davon keine Ahnung und geben keine verlässliche Auskunft. Es wird dann so gemacht wie es kommt.
von
Paulinchen83
am 18.02.2020, 14:14
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Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)
Ist aber falsch. Wenn es natürlich niemand anzweifelt, ist das blöde.
von
Felica
am 18.02.2020, 17:35