Sehr geehrte Frau Bader, im kommenden Monat werden wir wegen eines Arbeitswechsels meines Mannes in eine andere Stadt ziehen. Meine Elternzeit läuft bis Oktober 2004. Da ich das Kindergeld vom Arbeitgeber (öffentl. Dienst) beziehe, werde ich ihn natürlich benachrichtigen. Wie geht es nach dem Erziehungsurlaub weiter, wenn ich, so wie es im Moment aussieht, nicht zurückkehre? Muss ich dann kündigen? Wissen Sie, ob prinzipiell die Möglichkeit einer Umsetzung von einer Uniklinik an eine andere besteht? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! Mit freundlichem Gruß Claudia
Mitglied inaktiv - 29.11.2003, 18:02