wenn man mit kind zum beispiel 500 km weiter weg zieht. wie ist das dann mit dem umgang zum vater ??? wenn bis jetzt immer begleiteter war !! und darf man seinen anwalt behalten auch wenn der anwalt dann auch 500 km entfernt ist oder muß man sich einen neuen anwalt suchen ?
Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 12:04
Antwort auf:
umzug
Hallo,
das ist höchst problematisch.
also:
Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle.
So. Und jetzt ein Urteil dazu:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/02
Schauen Sie dazu auch mal bei:
www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926
Dabei ist ein ganz interessanter Satz:
In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2010
Antwort auf:
umzug
Hat der Vater auch das Sorgerecht ? Dann MUSS er dem zustimmen !
Hat er es nicht, dann kann er dennoch dagegen vorgehen.
Ob begleitet oder nicht, es ist ein Recht des Kindes auf Umgang.
Wenn Du die Entfernung schaffst, dann kann es sein, dass Du die Umgangskosten mittragen musst, beziehungsweise er den Unterhalt mindern kann.
Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 12:34
Antwort auf:
umzug
Hallo,
wenn man das Alleinige Aug´fentahltsbestimmungsrecht hat, kann man grundsätzlich hinmziehen wohin man will.
Beim gemeinsamen Sorgerecht (komplett), nicht.
Aber: wie willst Du Deinem Kind den intensiven Umgang mit dem anderen Elternteil über die Distanz ermöglichen, gar fördern?
Denn das ist deine gesetzliche Aufgabe.
Zudem kann es dazu kommen, daß DU für die Umgangskosten aufkommen musst weil DU weggezogen bist.
Welchen Grund gibt es für den Umzug?
Wer hat das ABR?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 17:33
Antwort auf:
umzug
Hallo
Also wir haben ja gerade den Fall.
Mein Mann hat kein Sorgerecht und KM will 900km weit wegziehen.
Um da eine Ausbildung zu machen, obwohl sie auch eine Stelle in 100km Entfernung bekommen hätte.
Das Ganze geht nun demnächst vors Gericht, denn auch wenn sie ABR alleine hat und das Sorgerecht verhindert sie damit einen geregelten Umgang, auf das das Kind ein Recht hat.
Naja, wir werden sehen was bei rauskommt.
Kann nur das sagen, was unsere RA uns genannt hat mit Beispielfällen.
Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 17:45