Mein Mann hat einen neuen Job und wir ziehen im September in ein anderes Bundesland. Ich bin noch bis 20.10.2007 im Erziehungsurlaub und werde in der alten Firma ja nicht mehr arbeiten können. Ist es ratsam den Job jetzt schon zu kündigen oder lieber erst zum Ende des Erziehungsurlaubs? Werde ich dann vom Arbeitsamt drei Monate gesperrt oder gilt der Umzug als triftiger Grund? Wenn ich jetzt kündige bekomme ich das Erziehungsgeld weiter und trotzdem Arbeitslosengeld? Und zu guter Letzt noch eine Frage wegen dem Kindergeldzuschuss. Wir haben ihn nach der Geburt unserer Tochter beantragt aber nicht genehmigt bekommen. Kann ich den Antrag wiederholt dann im neuen Bundesland stellen, das sich ja unsere Lebensumstände durch den Umzug ändern? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 22.06.2006, 22:45