Frage: Umzug und Umgangsrecht

Hallo, Ich habe eine drei Jahre alte Tochter. Hab mich von Ihrem Vater getrennt als sie eins war. Seitdem wohnen wir alleine. Er hat sich nie um sie gekümmert. Wenn sie als Baby geschrieen hat er hat sie schreien lassen. Alles was sie hat hat sie von mir. Es ist nicht gelogen. Er hat soviele Schulden das er den Monat nicht mit dem Geld auskommt. Wenn er natürlich nicht so oft in die Kneipe gehen würde hätte er auch mehr davon.Hat wohl seit Oktober keinen Strom mehr in seiner Wohnung. Anfang des Jahres hat er der Kleinen versprochen Papa kommt vorbei. Was natürlich wieder eine Lüge war. Paar Tage später das gleiche wieder. Er hat mich in der Beziehung eigentlich nur angelogen. Hatte nach der Trennung jemand neues kennengelernt mit dem ich eine fünf Monate alte Tochter habe. Er hat noch zwei Söhne aus erster Ehe. Die vier verstehen sich Super zusammen. Da hilft jeder jedem. Ob es Pampers machen bei der ganz kleinen ist ob es beim Essen ist oder meiner drei jährigem auf Toilette. Jetzt hat der Erzeuger, mehr ist das für mich nicht, über dritte durch blicken lassen das er zum Anwalt gehen würde weil er die kleine sehen will. Da ich aber weiß das er für Bier alles um sich rum vergisst und auch weiß das er mich schon geschlagen hat und mir auch während der Beziehung gedroht hat mich umzubringen möchte ich nicht das er meine Tochter sieht. Vorallem weiß ich auch das das vielleicht einmal klappen würde wenn überhaupt das er sich an eine Terminabsprache halten würde. Noch dazu kommt das ich mit meinem neuen Partner zusammen ziehen will. ca 100 km entfernt. Was kann ich machen da ich ja keinerlei Beweise habe das er sie nicht sehen darf. Die drei Jährige sagt schon zu meinem neuen Freund also den Papa von der Kleinen Papa. Der hat jetzt in den vier Monaten wo wir mehr oder weniger wieder zusammen sind schon 100% mehr mit meiner großen gemacht als ihr Erzeuger. Aber mehr als nichts zu machen ist ja auch nicht schwer.... Danke für eine Antwort schon mal im Voraus

von Yvonne1983 am 29.05.2013, 12:53



Antwort auf: Umzug und Umgangsrecht

Hallo, der Vater hat grundsätzlich ein Umgangsrecht. Wenn Gefahr für das Kind besteht, weil er zum Beispiel Alkohol Umgang ausüben will, aber das Jugendamt einschalten. Das muss man aber auch alles beweisen.Wegen des Umzugs ist entscheidend, ob er das Sorgerecht mit innehatte. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2013



Antwort auf: Umzug und Umgangsrecht

Wenn es so ist wie Du schreibst dann musst Du Dir gar keine Sorgen machen. Wenn er Umgang will, dann sag ihm er soll sich um einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt bemühen, da besprichst Du das gern mit ihm. Daran wird es dann doch schon scheitern. Das mit den 4 Monaten verstehe ich nicht. Das zweite Kind ist von Deinem jetzigen Freund ? Bei 4 Monaten zusammen ? Wenn Du alleiniges Sorgerecht hast bei Kind 1 dann kannst Du hinziehen wohin Du willst.

von Sternenschnuppe am 29.05.2013, 13:06



Antwort auf: Umzug und Umgangsrecht

Wenn du das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann kannst du ohne seine Einwilligung umziehen.

von Pamo am 29.05.2013, 14:23



Antwort auf: Umzug und Umgangsrecht

ja die Kleine ist von meinem jetzigen Freund. hätten uns getrennt bevor ich wusste das ich schwanger bin. Aber seit die Kleine da ist haben wir gesagt versuchen es nochmal und es klappt

von Yvonne1983 am 29.05.2013, 20:53



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