Hallo Frau Bader, ich werde ab Dezember 2012 in Elternzeit gehen. Mein Mann hat ab August diesen Jahres eine neue Arbeitsstelle in einem anderes Bundesland gefunden und ich werde dann mit in der Elternzeit mit umziehen. Meine Frage ist nun, wenn ich meinem Arbeitsgeber mitteile, dass ich umziehe, kann er mich dann aus diesem Grund während der Elternzeit kündigen oder habe ich das Recht spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit zu kündigen? Wenn ich während der Elternzeit selbst kündige, hätte ich dann weiterhin Anspruch auf mein Elterngeld berechnet aus meinem Nettoeinkommen oder nur noch Anspruch auf die 300€? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Claudia
von claudi0815 am 14.06.2012, 13:44