Frage:
Umzug in andere Stadt
Hallo Frau Bader,
ich habe folgende Frage. Mein Exmann und ich haben zwei gemeinsame Kinder 7 und 5. Er sieht sie alle zwei Wochen. Wir haben beide das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. In den Ferien sieht er sie teils ja teils nein. Ich frage immer, ob er die Kinder nimmt, aber bekomme oft keine konkrete Aussage oder er hält es für besser, dass die Kinder bei mir bleiben (so war es jetzt in den Winterferien). Wegen dem Unterhalt haben wir uns außergerichtlich geeinigt.
Nun habe ich mit meinem neuen Partner auch 2 Kinder. Wir haben Zwillinge knapp 4 Monate alt. Mein neuer Partner hat ein Jobangebot ca. 120 Kilometer entfernt erhalten. Ich habe meinen Ex gefragt, wie er zu einem Umzug steht, bei dem wir weiter weg wohnen würden. Er wäre bereit einem Umzug maximal 55 Kilometer um die nächste Großstadt in die er selbst in den nächsten Monaten umziehen möchte, zuzustimmen. Wir wohnen aktuell ca. 30 Kilometer von seinem Wunschwohnort entfernt und ca. 26 Kilometer von seinem derzeitigen Wohnort. Ich habe ihm angeboten, ihm wegen der Fahrten entgegen zu kommen bzw. ihm gesagt, dass die Kinder mit Zugbegleitung auch zu ihm kommen könnten, damit er die Strecke nicht fahren muss. Die Kosten hierfür würde ich natürlich selbst tragen. Er hat nur geschrieben, dass er nicht möchte, dass die Kinder mit der Bahn fahren. Die Bahnfahrt beträgt 1 Stunde mit dem ICE.
Wir müssen aus unserem aktuellen Haus auf jeden Fall ausziehen, da es sanierungsbedürftig ist (kein Bad nur eine Dusche im Keller, nicht alle Heizungen funktionsfähig etc.)
Ich selbst möchte ab dem nächstem Jahr noch einmal an ein Kolleg um mein Abitur nachzuholen. Daher muss ich nun schauen, wo ich dies machen kann.
Nun stellt sich mir die Frage, ob wir eine Wochenendbeziehung führen müssen, wenn er dem Umzug nicht zustimmt.
Was könnte ich noch anbieten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Vielen Dank!
von
Mama121318
am 03.01.2019, 18:35
Antwort auf:
Umzug in andere Stadt
Hallo,
schwierig, denn einen Anspruch haben Sie nicht.
Kinder im Alter von 5 u 7 würde ich auch nicht alleine Zug fahren lassen.
ich würde es zunächst über das JA und dann übers Gericht versuchen - eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2019
Antwort auf:
Umzug in andere Stadt
bei dieser geringen entfernung (lt meiner rechnung dann ca. 70km) würde ich es auf eine klage ankommen lassen.
verzichte aber bitte darauf, deine berufschancen etc als argument anzuführen. interessiert keinen menschen. du kommst ihm entgegen, auch finanziell-ente-und mehr als genug.
mehr interessiert ihn wahrscheinlich eh nicht.
Mitglied inaktiv - 03.01.2019, 19:17
Antwort auf:
Umzug in andere Stadt
Naja, wenn er nur geschrieben hat "keine Bahnfahrt" hat er den Umzug ja nicht abgelehnt ;-) Er möchte halt nur nicht, dass die Kinder Bahn fahren - von "ich will nicht, dass sie umziehen" hat er offensichtlich nichts geschrieben.
Und bzgl. der 55 KM Umkreis: tja, dann fährst du die Kids halt bis auf 55 Km ran - dann ist doch sein Wunsch erfüllt oder?
Spaß beiseite - ich glaube auch kaum, dass ein Richter bei dem offensichtlich ca. 70 statt 55 Km jetzt ein fass aufmachen würde ...
von
cube
am 03.01.2019, 20:17
Antwort auf:
Umzug in andere Stadt
Es sind 139km von dort wo mein Exmann hinziehen möchte nach Karlsruhe, wo mein Lebensgefährte das Jobangebot bekommen hat.
Wo kann ich mich denn noch beraten lassen? Beim JA oder lieber erst mal zu Profamilia oder ähnlichen?
Was für Argumente könnte ich vorbringen?
von
Mama121318
am 03.01.2019, 21:04
Antwort auf:
Umzug in andere Stadt
Eigentlich leider gar keine. Außer, er würde vom jetzigen Wohnort vor euch wegziehen und damit die Entfernung von sich aus schon stark vergrößern (zu eurem akueullen Wohnort).
Damit könnte man dann argumentieren, dass er bereits Entfernung geschaffen hat ohne auf die Kids Rücksicht zu nehmen und du nicht gezwungen werden kannst, dennoch an diesem Ort zu bleiben, um es ihm nicht zu schwer mit dem Umgang zu machen.
Ansonsten gilt: DU darfst gerne hinziehen, wohin du willst - eure Kinder aber nicht.
Du kannst es natürlich einfach machen und darauf hoffen, dass er nicht zum Richter läuft oder dieser dann sagt "ja, böse böse, aber nun ist es halt so" und nichts weiter passiert. Aber es könnte eben auch sein, dass du an jemanden gerätst der das nicht so entspannt sieht und dir das ABR entzieht.
von
cube
am 03.01.2019, 21:16
Antwort auf:
Umzug in andere Stadt
Du musst da selbst aktiv werden, warte nicht bis er handelt.
Du hast den großen Vorteil, dass da noch zwei weitere Kinder sind, der Umzug ist berufsbedingt von deinem Mann, Familienerhalt etc.
Weg 1: Mache einen Termin beim Jugendamt und lasse den Ex auch einladen.
Da versucht ihr eine Vereinbarung zu treffen wie die Konditiinen sind wenn ihr umzieht. Deine Angebote eben.
Weg 2: Du beantragst das alleinige ABR, da wäre es von Vorteil durch Weg 1 das Jugendamt schon auf Deiner Seite zu haben, die bescheinigen, dass Du den Umgang förderst, Kosten übernimmst.
In dem Wege ließen sich auch feste Ferienzeiten vereinbaren, die er ja offenbar bisher nicht wahr nimmt.
Schulwechsel, gewohntes Umfeld sind ja alles Argumente die bei Euch eh nicht in Betracht kommen, wo er argumentieren könnte, dass er das den Kindern erhalten kann. Also sehe ich die Gefahr nicht, dass er das ABR bekommt. Ändern wird sich das eh alles für die Kinder.
von
Sternenschnuppe
am 04.01.2019, 09:44