Frage: Umgangsrecht usw.Gerne an alle!

Hallo! Ich hab den Fall zwar schon einer Anwältin übergeben,aber es ist doch etwas das mich sehr beschäftigt und ich auch nicht weiß wie ich mich genau verhalten soll. Fang mal von vorne an. Der leibliche Vater meiner Tochter und ich,sind seit dem meine Tochter 1 Jahr alt ist,getrennt,jetzt ist sie 4 1/2 Jahre alt. Nachdem wir uns getrennt hatten lebten wir ca.30 min von ihm entfernt und er sah sie in etwa jeden Sonntag.Wenn er denn Zeit hatte.Am Anfang wollte er sie garnicht haben! Es war damals schon das er mir immer wieder mit dem Jugendamt drohte so nach dem Motto "Ihm wird schlecht wenn erdaran denkt das die Kleine bei mir aufwachsen müsse und ich wäre die typische Sozialhilfeempfängerin" Das sind noch die harmloseren Sachen. Ich habe ihm damals schon gesagt das er ruhig das JA informieren kann und die können auch gerne jemanden vorbei schicken,ich hab nichts zu verbergen.Dannn meinte er Nein das würde er nicht tut,den wer weiß was dann passieren würde.Dann habe ich ihm mehrmals gebeten doch einem gemeinsamen Gespräch beim JA zuzustimmen,dann könne man ja einiges besprechen.Hat mehrmals abgelehnt. Nach dem ich meinen jetzigen Mann kennengelernt habe,finge die Probleme erst richtig an.Besonders nachdem wir weggezogen sind.Wohnen jetzt eine knappe Stunde von ihm entfernt.(Er hat dem Umzug zugestimmt.) Wir haben uns dann drauf geeinigt das er sie jedes zweite Wochenende abholt.Soweit so gut.Ich hab ihn darum gebeten mir bitte ein paar tage davor Bescheid zu geben ob er sie wirklich holt und wann.Was am Anfang garnicht funktioniert hat.Er hat 1 Std vorher angerufen und gesagt,ich hole sie jetzt.Dann hab ich gesagt das geht nicht,nicht aus dem Grund das ich das nicht wollte sonder weil ich und mein Mann arbeiten mussten und ich meine Tochter anderweitig unterbringen mußte.Soweit so gut. Nach dem ich dann geheiratet hatte wollten wir meiner Tochter erst den gemeinsamen Ehenamen geben,dem der Kindsvater vorher zugestimmt hatte.Als es dann soweit war hat er sein Einverständnis wieder zurückgezogen.Was ich im nachhinein auch verstand,hätte diese Namensänderung ja bedeutet das sie den Namen ihres leiblichen Vaters ablegen soll.Meine Anwältin hat mich dann auf die Möglichkeit des Doppelnamens aufmerksam gemacht.Womit ich absolut einverstanden wäre.Würde sie doch den Namen ihres Vaters behalten und hätte auch unseren Ehenamen.Was uns persönlich wichtig wäre.da ich wir Nachwuchs erwarten.Durch den Doppelnamen wäre ihre Zugehörigkeit zu ihrem Vater gewahrt,aber auch die Zugehörigkeit zu ihrer neuen Familie. Jetzt ist es so das er dem auch wieder nicht zustimmt,weil er meint meine Tochter würde eh nur mit Vornamen angesprochen. Er wollte auch ein Gespräch mit mir unter 4 Augen,von dem ich allerdings nichts meinem Mann sagen dürfe usw. Nach Rücksprache mit meiner Anwältin hab ich dem zugestimmt.wobei allerdings nichts dabei rausgekommen ist.Weder in Sach en Umgangsrecht noch wegen der Namensänderung. Jetzt wollte er plötzlich ein Gespräch beim JA um die Probleme wegen dem Umgangsrecht zu besprechen.Da meine SS aber leider nicht ohne Probleme verläuft kann ich den termin bis auf weiteres nicht wahrnehmen.Hab aber mit der zuständigen Sachbearbeiterin den Fall bereits besprochen. Jetzt ist es so das wie angekündigt ich Klage einreichen werde bezüglich der Namensänderung. Das hat nichts damit zu tun,das ich den Vater aus seiner Rolle drängen will so nach dem Motto,der Neue ist da,dann kann der Alte weg. Meine Tochter liebt ihren Stiefvater,was ich von ihrem Vater leider nicht behaupten kann.Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Er ruft die ganze Zeit nicht an und fragt wie es ihr geht und was sie für Fortschritte macht usw.Muß dazu sagen das meine Tochter eine Entwicklungsverzögerung hat. Ich hab es inzwischen aufgegeben ihn immer anzurufen,weil es an meinen Nerven zehrt,weil ich einfach nicht merke das er sich wirklich interessiert für sie.Sie war jetzt zweimal krank und mußte einmal davon sogar Antibiotika nehmen und ich habe ihn gebeten,es bitte etwas langsamer angehen zu lassen.Aber was macht er er geht mit ihr auf eine Hochzeit bzw. Geburtstag obwohl sie krank ist.(Mit Fieber und allem drum und drann) Bezüglich des Umgangs meinte er auch wir wären ja jetzt so weit weg.Dann habe ich ihm mehrmals angeboten er soll sie halt dann von Fr. bis So. nehmen anstatt nur von Sa. bis So. Das geht aus seiner Sicht wieder nicht,weil er ja arbeiten müße,er ist selbständig und arbeite aber zuhause und Eltern hat er auch noch die sich um die Kleine kümmern könnten. Dann hab ich gesagt er soll sie halt dann einmal im Monat länger nehmen,dann könnte er das ihm Voraus planen.Aber nein will er auch nicht. Aber aus seiner Sicht erschwere ich ihm den Umgang.Aber ich weiß bald nicht mehr was ich noch tun und sagen und anbieten soll. Ich will meiner Tochter gewiss nicht den Vater nehmen aber ich sehe auch nicht ein das ich für ihn meinen Kopf hinhalte und ihn vor meiner Tochter gut dastehen lasse.Weil wenn ich das tun sollte das ganze früher oder später rauskommt und ich dann die Böse bin!!!! Ich weiß das ganze ist lange geworden aber vielleicht hat der eine oder andere einen Tip für mich! LG

Mitglied inaktiv - 16.11.2009, 16:06



Antwort auf: Umgangsrecht usw.Gerne an alle!

Hallo, wenn Sie einen RA haben, darf ich nix dazu sagen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2009



Antwort auf: Umgangsrecht usw.Gerne an alle!

wenn dir das jugendamt da nicht weiterhelfen und vermitteln kann, sehe ich da dunkel.... um wirklich etwas handfestes zu erreichen, müßte er sein umgangsrecht einfordern oder du evtl das gericht um entscheidung bitten. anscheinend will er dich schikanieren, erst ja zum namen, dann nein, dann ja.... ich habe sehr gute erfahrung mit dem jugendamt gemacht..... frau bader wird dir nicht antworten, da du bereits anwaltlich vertreten bist.

Mitglied inaktiv - 16.11.2009, 16:59



Antwort auf: Umgangsrecht usw.Gerne an alle!

Danke dir für deine Antwort! Das mit Frau bader dachte ich mir schon.Ich wollte nur in diesem Forum posten,da ich denke das mir hier am ehesten jemand einen Tipp geben kann! LG

Mitglied inaktiv - 16.11.2009, 17:16



Antwort auf: Umgangsrecht usw.Gerne an alle!

ich wünsche dir, daß du noch den ein oder anderen tipp bekommst!!! gsd hatte meine tochter meinen namen, keine zustimmung zur einbenennung notwendig! gerichtsverhandlungen bzgl umgangsrecht sind auch nicht wirklich witzig, insofern wünsche ich dir, daß ihr euch erwachsen einigen könnt.

Mitglied inaktiv - 16.11.2009, 17:32



Antwort auf: Umgangsrecht usw.Gerne an alle!

Hallo, ich habe auch geheiratet und mein sohn 5 Jahre trägt unseren Namen. Bis zum 5 Lebensjahr könnt Ihr eine Namensgebung machen ohne die Zustimmung des Vaters. Bei uns ging es, wir wurden sogar vom Standesamt darauf hingewiesen. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 17.11.2009, 18:29



Antwort auf: Umgangsrecht usw.Gerne an alle!

die einbenennung ohne zustimmung des vaters ist nur möglich, wenn das kind den namen der mutter hat. ist im fall der ap nicht gegeben, wenn ich mich recht entsinne. mit dem alter des kindes hat das nichts zu tun. mit steigendem alter wird das kind aber gefragt, wie es heißen will....

Mitglied inaktiv - 18.11.2009, 08:52



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