Frage: umgangsrecht für neugeborene

Guten Abend Frau Bader, Ich bin völlig verzweifelt und eigentlich sind es viele Themen weil es zum einen um meine große Tochter geht und zum anderen um mein ungeborenes Kind. Doch ich fange mal mit meiner ungeborenen Tochter an. Ich lebe vom Vater getrennt und ich habe lange und immer wieder versucht fürs Kind einen guten Kontakt zu erhalten. Leider ist mein ex ein rechthaberischer Egoist der nur beleidigend ist und ich immer mal wieder nicht die Kraft hatte dem Stand zu halten... Aus der ganzen Misere entwickelte sich eine Risiko Schwangerschaft. Natürlich spielen auch andere Faktoren eine Rolle, doch um für das Kind immer wieder eine gute Basis zu schaffen war ich sehr großem Stress und Druck ausgesetzt. Ich habe insgesamt schon öfters mehrere Wochen im Krankenhaus verbracht. Mittlerweile ist so viel vorgefallen das ich auch einfach keine Kraft mehr habe... Ich bin in seinen Augen nichts weiter als der Ofen der seinen Braten in der Röhreh hat und demnach gehöre das Kind ja auch nicht mir da er den Braten da rein getan hat... Wem das Kind gehört sei dahingestellt denn es ist kein Ding oder eine Sache, es ist ein Kind - "unser Kind", von dieser Absurden Erklärung mal abgesehen... Doch ich mache mir aus vielerlei Gründen große Sorgen. Mein ex Freund (Vater meiner großen Tochter) wurde jetzt gegen mich aufgehetzt. Da ich mehrere Wochen im Krankenhaus lag und er wegen der Entfernung und der Schulpflicht meiner Tochter nicht auf sie aufpassen konnte, war sie zu diesem Zeitpunkt mit seinem Einverständnis (wir haben geteiltes Sorgerecht) bei einer Freundin. Diese hat auch von der Krankenkasse Pflegegeld für meine Tochter erhalten... Es war alles ganz offiziell... Jetzt will er mir allerdings meine Tochter wegnehmen, mit der Begründung ich sei hoch schwanger und die Pflege ist nicht mehr gegeben. Ich wäre voll damit einverstanden wenn er sie bis zur Geburt nimmt, sie liebt ihren Papa und er konnte sie immer und so oft haben wie es ihm möglich war, doch er will sie ganz zu sich holen und mein ex (Vater des ungeborenen) erzählt ihm Dinge die nicht stimmen. Ich bin nicht überlastet nur da mittlerweile hier alles weggebrochen ist mache ich mir Sorgen was mit der großen ist wenn die Geburt los geht und ob er jetzt weil er die Möglichkeit sieht Chancen hat sie dauerhaft zu sich zu nehmen... Was u.a. auch einen Schulwechsel mit sich zieht... Das ist das eine, das andere ist das ich nicht weiß wie es mit meiner ungeborenen Tochter läuft. Die Vaterschaft wollte er anerkennen doch bis heute hat er sich nicht gekümmert, da die Situation so verhärtet ist und er mir bei allem versucht Steine in den weg zu legen, werde ich einem geteilten Sorgerecht nicht sofort zustimmen. Zumal er monteur ist und die meiste Zeit der Woche unterwegs ist habe ich sorge seine Zustimmung für wichtige Dinge nicht zu bekommen... Sollte er das halbe Sorgerecht einklagen weiß ich das er alles infrage stellen wird und nur um mir eins reinzuwürgen erst mal prinzipiell dagegen ist... Wie ist das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrech? Wie ist es vergeben und wird das dann auch geteilt? Hinzu kommt das ich nicht weiß wie es mit dem umgangsrecht aussieht bei neugeborenen... Ich weiß er wird mir das Leben zur Hölle machen und wird sich nicht an regeln halten. Ich möchte wie bei meiner großen voll stillen und wenn möglich nicht zufüttern, schon gar nicht weil andere es wollen. Ich habe aber schon jetzt durch den bevorstehenden und aktuellen Stress der jetzt schon schlimm ist Angst vor sowas wie milchstau... Ich habe Angst das mir jede Ruhe die wir brauchen genommen wird. In so einer verfahrenen Situation was muss ich an Umgang zulassen? Ich möchte nicht das sie mich falsch verstehen, ich möchte keinem meiner Kinder den Vater in irgendeiner Weise vorenthalten, sowohl die Väter als auch die Kinder haben ein Recht darauf, doch wie kann ich mich schützen? Wie kann ich mein neugeborenes und mich am Anfang schütze? Es gibt immer wieder Momente da klappt eine Absprache, doch aus heiterem Himmel benimmt er sich plötzlich wie der letzte a.... Ich hoffe das ich trotz meiner emotionalen Verfassung die ich momentan habe dennoch alles verständlich schildern konnte.... Vielen Dank und lieben Gruß Lara

von lara2015 am 29.12.2015, 00:32



Antwort auf: umgangsrecht für neugeborene

Hallo, bitte kürzer schreiben - das kann ich nicht alles lesen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2015



Antwort auf: umgangsrecht für neugeborene

Schreibe es noch einmal kürzer, Frau Bader liest so lange Beiträge in der Regel nicht. Große Tochter : wenn er klagt ist das Baby lange auf der Welt bis da ein Ternin steht. Wie weit bist Du ? Er muss Kindeswohlgefährdung nachweisen, kann er nicht. Also entspannt zurücklehnen und lächeln. Wo war er denn als das Kind ihn brauchte um in der gewohnten Umgebung zu bleiben? Urlaub nehmen und sich bei Dir einquartieren wäre auch eine Option gewesen, aber ihm war es mit der Freundin ja auch recht. Baby: Solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, hat er keinerlei rechtliche Bindung zu dem Kind. Und daher stelle den Kontakt jetzt komplett ein! Sag ihm Du meldest Dich wenn das Baby da ist. Dann kann er die Vaterschaft anerkennen und dann besprecht ihr beim Jugendamt wie es mit dem Umgang gehen kann. Das bereitest Du jetzt vor, indem Du da schon alle seine Daten angibst, die Beistandschaft für den Unterhalt einrichtest und von Deiner Seite die Vaterschaftsanerkennung schon unterschreibst. Dann brauchen die nach der Geburt nur noch Dein Go und leiten alles in die Wege. Grenzen, Grenzen, Grenzen, und noch habt ihr rechtlich kein gemeinsames Kind ! Danach kann er Euch 2-3 x die Woche besuchen, sofern er sich benimmt. Wickeln, Baden, kuscheln, mal eine Runde um den Block schieben zwischen dem Stillen, später füttern und dann kann man die Zeiten ausbauen......

von Sternenschnuppe am 29.12.2015, 09:35



Antwort auf: umgangsrecht für neugeborene

Ich gklaube, Du brauchst jetzt wirklich erst Mal innere Ruhe! 1.) Keiner wird wegen Geburt (und den dazugehörigen organisatorischen Begleiterscheinungen = bei Verwandten/Freunden unterkommen während der Geburt) anordnen dass das Kind zu Vater ziehen muss. schon gar nicht, wenn er nicht in der Nähe wohnt und sogar ein Schulwechsel angeordnet werden müsste. Lass ihn also quaken und gib das Kind AUF KEINEN FALL "für eine kurze Zeit" zum Vater. Es ist super, wenn Du ein soziales Netz hast dass sich um deine Tochter kümmert. Mehr brauchst Du nicht. 2.) Bis zur Geburt brichst Du bitte den Kontakt zum neuen KV komplett ab. Nimm keine Anrufe entgegen, ignoriere SMS, etc. Geh zum Jugendamt um bitte um Hilfe wie schon geschrieben wurde. Ganz ehrlich, er wäre nicht der erste Vater der ein riesen Fass aufmacht.... dass dann komplett leer ist! Sprich: erst riesen Geschrei und hinterher bekommen sie den Hintern nicht hoch. Also: Erst ;Mal Kontak einstellen, dann nach der Geburt kurz mitteilen dass das Baby da ist und er doch bitte zum Jugendamt soll um Vaterschaft anzuerkennen und den Unterhalstitel zu unterschreiben (DAS ist wichtig!) Bis das erledigt ist hast Du alle Ruhe der Welt! denn bis dahin ist er NICHT der Vater :-) 3.) Er mag ggf. die Vaterschaft dann anerkennen und zahlen. Und DANN kann er erst Mal anfangen die gemeinsame elterliche Sorge einzuklagen. Da muss man dann einfach sehen ob er das durchzieht. Wenn ja: auch nicht schlimm. Was will er denn verhindern? die tgl. Entscheidungen triffst Du (stillen oder nicht, Stoffwindeln oder Pampers, ab wann Beikost, etc). Mehr oder weniger brauchst Du ihn nur für Bankkonto und später mal Kita-Anmeldung. Und selbst da: wenn er sich querstellt bist Du beim Amtsgericht und bittest seine Unterschrift zu ersetzen. Das einzige worauf ich bei einer Klage der elterlichen Sorge achten würfde wäre, dass Du im Zuge der Verhandlung (und das geht eben NUR bei Gericht, NICHT beim Jugendamt) das alleinige ABR bekommst. Glaub mir, nicht DU bist für einen guten Kontakt verantwortlich, dass muss der Vater schon selbst machen. Versuche Dich zu entspannen und nicht jetzt schon alle Horrorszenarien zu durchleben die evtl. gar nicht kommen. Kümmere Dich um deine Große, sprich mit ihr über das Baby, freut Euch zusammen. DAS ist wichtig! Gruss Désirée

von desireekk am 29.12.2015, 13:56



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