Mein Lebensgefährte befindet sich Krankheitsbedingt momentan in einer Klinik und is daher auch nicht in der Lage zu arbeiten. Diese endet bald und natürlich versucht er dann Arbeit zu bekommen. Momentan bekommen wir beide Hartz 4. Wir haben 2 Kinder, die bei uns im Haushalt leben. Nun hat er aber noch einen Sohn 300 km enfernt. Dort wurde jetzt Anwaltlich umgangskontakt gefordert, da die Mutter diesen verweigert. notfalls wird noch eine Klage gestellt werden. In der Forderung steht unter anderem ein Besuchsrecht jedes 2. We von Freitag bis Sonntag. Beim Jugendamt sagte man mir das es seit 2011 keine Umgangskosten mehr gäbe, die wären in den Hartz 4 sätzen bereits einkalkuliert. Im Netz finde ich da einige andere Aussagen. Können sie mir sagen, ob mein Lebensgefährte noch Umgangskosten beantragen kann. Finanziell ist es jetzt schon eng, Jedes 2. WE dort hinfahren würde finanziell nicht funktionieren. Die mutter bezieht auch Hartz 4. Er möchte sich aber so gut es geht um seinen Sohn kümmern. Was können wir da tun und wo müsste, wenn möglich, dies beantragt werden? (Wir leben Bundesland Bremen). lg
Mitglied inaktiv - 18.01.2011, 01:04