Guten Tag Frau Bader, nach der Geburt meiner Tochter im August 2004 hatte ich zunächst für etwas über ein Jahr Elternzeit genommen. Ein halbes Jahr vor Ablauf des Anspruchszeitraums habe ich weitere Elternzeit unter Teilzeitbeschäftigung von 18 Std./Woche beantragt und auch bewilligt bekommen. Der Zeitraum würde im August 2007 enden. Nun bin ich wieder schwanger und gehe bald in Mutterschutz. Meine Frage: Kann ich für meine erste Tochter noch die Übertragung von einem Jahr Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung ihres 8. Lebensjahres übertragen oder habe ich diesen Anspruch durch die zweite Antragstellung bereits verwirkt (§ 2 Abs. 1 EZVO)? Dass der Arbeitgeber (in meinem Fall Dienstherr, da Beamtin) zustimmen muss, ist mir klar. Vielen Dank für Ihre Antwort und sorry für den langen Text, Britta
Mitglied inaktiv - 05.03.2006, 12:27