Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszeit. Bei einer geringfügigen Beschäftigung während der Elternzeit ist ein Stundenlohn von 12,- Euro vereinbart und ein Brutto Entgelt von 432,- Euro. Die regelmäßige Arbeitszeit von 9 Stunden/Woche liegt in der Zeit zwischen 8:30h und 13h. Eine Arbeitsstundenzahl ist nicht angegeben. Ergibt sich diese automatisch durch die anderen genannten Positionen - 36 Stunden/Monat und somit sind weitere Stunden als Überstunden zu sehen? Oder sind durch das genannten Monatsentgelt Überstunden bereits abgegolten? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Nike7
von Nike7 am 28.09.2017, 10:41