Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mit meinem Mann ein Haus gekauft. Nun wollen wir uns trennen. Er möchte das Haus versuchen zu halten. Um die Unterhaltskosten geringer zu halten hat sein Anwalt vorgeschlagen das ich einen Übergabevertrag unterschreibe und die Kreditkosten so mit in die Unterhaltsberechnung mit einfließen können... Ich hätte also dadurch weniger Unterhalt... Meine Frage ist nun, ob ich durch die Unterschrift Nachteile habe wenn der Unterhalt nicht reichen sollte und ich Wohngeld, Kindergartenzuschuß o. ä. beantragen muss. Kann es sein das mir dann solche sozialen Mittel dann gestrichen werden? Vielen Dank im voraus Nicole
Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 16:59