Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was stände mir im Falle einer Scheidung zu?

Frage: Was stände mir im Falle einer Scheidung zu?

LouLou202020

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Aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit bis 2023. Eigentlich bin ich nach der Elternzeit weiter beschäftigt als Verkäuferin, sofern meine Chefin sich mit mir einigt was Thema Arbeitszeit betreffen würde da ich leider nur arbeiten könne wie der Kindergarten geöffnet hat da ich sonst keinerlei Betreuung (auch am Wochenende nicht) hätte weil mein noch Mann in einen Kontischichtsystem arbeitet wo er höchstens ein freies Wochenende im Monat hat. Mehr wie Kindergeld hab ich bis Ende der Elternzeit nicht als Einkünfte. Mein Noch Ehemann verdient nicht mehr wie 1500€ netto. Stände mir eine Aufstockung zu, da Kindergeld und Unterhalt nicht zum Leben reichen würden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist eine komplexe Frage, die hier das Forum sprengen würde. Bitte beantragen Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und lassen Sie sich vor Ort von einem Kollegen beraten. Liebe Grüße NB


TRB

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Hallo , Evtl Unterhalt für dich und das Kind , kommt aber auf das Einkommen an. Falls er zuwenig verdient Uhv für das Kind und du konntest beim Amt aufstocken bzw Wohngeld . Lg


TRB

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Noch ein Tipp, Dein Arbeitgeber wird höchstwahrscheinlich dir keine bestimmten Zeiten geben komme aus der Branche , würde dir empfehlen schon ein Kita platzt zu suchen und evtl ein neuen Arbeitgeber . Einzelhandel ist sehr schwer als alleinerziehende Mama . Falls dein Arbeitgeber dir zustimmt mit bestimmten Zeiten lass es dir schriftlich geben. Ich würde an deiner Stelle jetzt schon mit dem Arbeitgeber reden und versuchen . Dann hast du Zeit dir evtl ein neuen Arbeitgeber zu suchen.


Mitglied inaktiv

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Dein Mann müsste Kindesunterhalt bezahlen und für dich Betreuungsunterhalt. Aber bei 1100€ ist der selbstbehalt für ihn. Da kannst dir ausrechnen wieviel er noch zahlen müsste.


cube

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Obwohl dir eigentlich bei einer Trennung Betreuungsunterhalt bis zum 3. LJ zustehen würde und auch Trennungsunterhalt, wird da wohl nicht viel zu holen sein. Kindesunterhalt ist vorrangig und der wird ja uU schon knapp. Arbeitet dein Noch-Mann nicht VZ, kann er dazu aufgefordert werden, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Ob das aber wirklich etwas daran ändert, wieviel er zahlen kann ... Lass dich am Besten bei einer Beratungsstelle informieren, was du in dem Fall beantragen könntest. Deine Chefin ist übrigens nicht verpflichtet, dir mit Arbeitszeiten entgegen zu kommen - die Kinderbetreuung ist Privatsache und falls du die Arbeitszeiten nicht mehr erfüllen kannst, müsstest du selber kündigen. Kümmere dich also wirklich rechtzeitig darum, eine entsprechende Betreuung zu finden bzw. mit deinem AG rechtzeitig die Arbeitszeiten zu klären, damit du weißt, worauf du dich einstellen musst.


LouLou202020

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Er arbeitet VZ über eine Leihfirma und der kleine geht seit August zur Kita.


cube

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Theoretisch könnte er aufgefordert werden, sich einen 2. Job zu suchen, ums einen Unterhaltspflichten nachzukommen. Ob das aber praktisch auch tatsächlich umgesetzt wird ... Wie gesagt: lass dich am Besten vor Ort beraten, was du beantragen könntest. Denn bei ihm ist ja neben dem Unterhalt für´s Kind nicht mehr viel zu holen.


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