Hallo,
ich habe mal eine Frage, und zwar habe ich im Juni 2002 meinen Sohn zur Welt gebracht. Bis ca. Mitte Mai war ich noch berufstätig, bin aber jetzt erstmal für 3 Jahre in Mutterschutz. Habe ich für das Jahr 2002 Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld ?
Vielen Dank im voraus.
Mitglied inaktiv - 26.09.2002, 11:47
Antwort auf:
trotz Erziehungsgeld Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld?
Liebe Marina,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2002