Trennung bei Nichtverheiratet und Kind aus erster Ehe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Trennung bei Nichtverheiratet und Kind aus erster Ehe

Hallo Frau Bader! Ich lebe seit 2 Jahren mit meinem 8jährigen Sohn im Haus meines Lebenspartners. Er ist nicht der leibliche Vater und das Haus gehört ihm alleine, er hat es mit seiner Exfrau gebaut und steht seit der Scheidung alleine im Grundbuch. Ich bin damals mit meinem Sohn aus der Stadt 30 Km weiter zu ihm gezogen, wo ich eine komplett renovierte schöne Wohnung aufgab. Nach sehr sehr viel Ärger möchte ich mit meinem Sohn ausziehen. Nun ist hier Wohnraum rar und teuer. Auch, da hier fast nur Eigentumshäuser steher. Sollte ich meinem Partner die TRennung mitteilen, hat er das Recht uns sofort vor die Tür zu setzen? Wir sind hier offiziel angemeldet. Mein Sohn geht hier zur Schule und sofortiger neuer Wohnraum ist in dieser Gemeinde nicht möglich, jedenfalls nicht bezahlbar für mich. Sofern er uns nicht sofort vor die Tür setzen darf, wie lange "dürften" wir dann hier bleiben? Und, sollte es bei ihm zu, was ich leider nicht ausschließen kann, nach Bekantgabe der Trennung zu Gewalt kommen, gibt es auch in diesem Fall die Möglichkeit ihn kurzfristig, bis mein Sohn und ich neuen eigenen Wohnraum haben, des Hauses zu verweisen? Ich arbeite vollzeit, aber verdiene trotzdem gwerade mal ca. 1/3 seines Gehaltes. Wie steht es mit Möbiliar, was in unserer Zeit angeschafft wurde? Ist das komplett seines, wenn ich mich rein rechnerisch von meinem GEhalt gerade mal an den KOsten von meinem Sohn voll und entsprechend an den Lebensmitteln beteiligen konnte? Ich hoffe, es wird nicht soweit kommen, wäre aber dankbar zu wissen, was auf mich zukommt. Falls es von Bedeutung wäre, wir sind offiziell verlobt. Mit herzlichen Grüßen Janka

Mitglied inaktiv - 01.06.2009, 23:18



Antwort auf: Trennung bei Nichtverheiratet und Kind aus erster Ehe

Hallo, da er alleiniger Eigentümer u nicht der Vater ist, sieht es schlecht für Sie aus. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2009



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