Sehr geehrte Frau Bader,
wie lange darf ich bei einer Trennung in den Haus des Mannes (er ist Alleineigentümer des Hauses) wohnen bleiben?
Kann der Expartner die Angabe seiner neuen Adresse mir verweigern? Er weiß ja schließlich auch wo ich und das gemeinsame Kind wohnen?
Bitte verweisen Sie mich nicht wieder auf eine Beratung vor Ort.
Vielen Dank.
von
Baby2007J
am 27.07.2011, 10:14
Antwort auf:
Trennung, Recht auf Wohnung
Hallo,
1. Gar nicht, es ist ja sein Haus
2. Nein, wegen dem Kind. Kinderkram.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2011
Antwort auf:
Trennung, Recht auf Wohnung
Hallo,
Frau Bader hat aber Recht, du musst vor Ort eine ordentliche Beratung und spaeter Vertretung haben! Lass dich nicht veralbern, sondern geh zu einem anderen Anwalt! Der BHS reicht!
Alles Gute
von
Lina_100
am 28.07.2011, 09:23