Frage: Trennung, Recht auf Wohnung

Sehr geehrte Frau Bader, wie lange darf ich bei einer Trennung in den Haus des Mannes (er ist Alleineigentümer des Hauses) wohnen bleiben? Kann der Expartner die Angabe seiner neuen Adresse mir verweigern? Er weiß ja schließlich auch wo ich und das gemeinsame Kind wohnen? Bitte verweisen Sie mich nicht wieder auf eine Beratung vor Ort. Vielen Dank.

von Baby2007J am 27.07.2011, 10:14



Antwort auf: Trennung, Recht auf Wohnung

Hallo, 1. Gar nicht, es ist ja sein Haus 2. Nein, wegen dem Kind. Kinderkram. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2011



Antwort auf: Trennung, Recht auf Wohnung

Hallo, Frau Bader hat aber Recht, du musst vor Ort eine ordentliche Beratung und spaeter Vertretung haben! Lass dich nicht veralbern, sondern geh zu einem anderen Anwalt! Der BHS reicht! Alles Gute

von Lina_100 am 28.07.2011, 09:23



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