Guten Tag Frau Bader,
ich habe eine grosse OP vor mir und möchte ein Testament hinterlassen. Nebst meines Mannes soll meine Schwester und / oder Eltern ein Sorgerecht für meine Kinder erhalten im Falle meines Todes.
Frage: Wir leben in der Schweiz, meine Kinder haben die doppelte Staatsbürgerschaft, ich bin Deutsche, mein Mann Schweizer. Ist ein von mir aufgesetztes Testament auch sicher gültig oder muss ich zu einem Notar gehen?
Ich wäre wirklich sehr froh über Ihren Ratschlag.
Besten Dank und Grüsse aus der Schweiz
Nicole V.
Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 18:33
Antwort auf:
Testament und Vormundschaft
Hallol,
nach dt. R
echt bekommt er die Kinder und etwas anderes können Sie nur festlegen, wenn Sie sachliche Gründe haben, die auch beweisbar sind.
Aber da alle in CH leben gilt das dortige Recht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2008
Antwort auf:
Testament und Vormundschaft
Du traust also deinemmann nicht die alleinige Sorge für die Kinder zu?
Huiii DAS wirst Du aber gut begründen müssen (im Testament).
Trotzdem würde ich deinem ann (hier in D) gute Chancen einräumen, daß er das alleinige Sorgerecht trotzdem bekommt, oder besser: behält, da er ja schon Sorgeberechtigter ist.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 23:40
Antwort auf:
Testament und Vormundschaft
Richtig. Er ist Geschäftsmann und die Kinder interessieren ihn nur an 2. Stelle und nur wenn sie "brav" sind und "funktionieren". Deshalb hätte ich gerne eine Vertretung für mich - es ist schon klar, dass mein Mann das Haupt-Sorgerecht haben wird aber es soll einfach noch meine Schwester (oder Eltern) auch ein Wort mitzureden haben - und vor allen Dingen ein Besuchsrecht haben.
Danke und Ciao,
Nicki
Mitglied inaktiv - 28.05.2008, 09:13