Guten Abend, Frau Bader,
ich möchte nach Beendigung meiner Elternzeit von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle wechseln. Da mein AG eine große Firma ist, wird es da sicher keine Probleme geben.
Gibt es eine Mindestanzahl an Stunden, die man erbringen muss, oder ist das frei wählbar? Ich habe im Hinterkopf irgendwas von mindestens 19 Stunden pro Woche - aber da kann ich mich auch irren, oder?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Lb Grüsse
Suse
Mitglied inaktiv - 23.09.2004, 22:13
Antwort auf:
Teilzeitarbeit
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2004
Antwort auf:
Teilzeitarbeit
Ich glaube die Stundenanzahl bezog sich damals noch auf die Teilzeitstd. im EU.jetzt sind es 30std.
Wenn du dein EU beendet hast, kannst du doch mit deinem AG soviel Std ausmachen, das du noch als Teilzeit gilst.
Da der EU ja vorbei ist, ist das egal.
LG jenny
Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 12:49