Hallo Frau Bader, Ich arbeite derzeit in Teilzeit während meines zweiten Jahres Elternzeit. Jetzt sind wir am überlegen ob ich die Teilzeit Tätigkeit wieder „aufgebe“ und am Ende der Elternzeit wieder arbeiten gehe. Die ursprüngliche Versorgung meines Kindes klappt nun nicht mehr und der Arbeitgeber hält sich nicht an die mündliche Vereinbarung mit den Urlaubstagen. Ich habe bis heute noch keinen Teilzeit Vertrag bekommen und somit unterschrieben. Kann ich dem Arbeitgeber jetzt schriftlich mitteilen dass ich bis zum Ende der Elternzeit zuhause bleiben möchte? Muss ich dabei Fristen einhalten? Vielen Dank für die Antworten
von Sandra@123@ am 03.03.2018, 02:21