Guten Tag, Frau Bader, bei mir ergibt sich folgendes Problem: Mein 3-jähriger Erziehungsurlaub endet am 01.07.2002. Am 01.01.2002 jedoch werde ich bei meinem alten Arbeitgeber eine Teilzeitstelle (19 h/Woche) anfangen. Der Anspruch auf meinen alten Vollzeit-Arbeitsplatz wurde - das war Bedingung - mit einer Einmalzahlung abgegolten. Jetzt meine Frage: Wenn ich während meines Erziehungsurlaubs nochmals schwanger werde, bekomme ich dann Mutterschaftsgeld nach meinem Teilzeitgehalt? Und habe ich dann auch wieder Anspruch auf 3 Jahre Erziehungsurlaub und hinterher Anspruch auf meinen Teilzeitarbeitsplatz? Vielen Dank für Ihre Bemühungen bereits im voraus. Liebe Grüße Cossi
Mitglied inaktiv - 27.10.2001, 18:01