Hallo Frau Bader, mein EU geht jetzt zu Ende. Ich stehe gerade in Verhandlungen mit meinen AGIch habe einen sehr gut bez. Job vor den Kindern gehabt. Jetzt sagt er das ich dadurch nicht mehr diesen hochwertigen Job machen kann und deshalb will er mich im Gehalt zurückstzten, ist das Rechtens? Wenn ich nach dem EU kündige werde ich dann vom Arbeitsamt gesperrt? was ist die Berechnungsgrundlage, ich habe im EU 1o Std die Woche bei meinem AG gearbeitet, davor Vollzeit, wonach wird mein Arbeitslosengeld berechnet. Entschuldigung für die vielen Fragen und Danke schon mal! Herzliche Grüße Bettina Sinner
Mitglied inaktiv - 08.10.2003, 17:40