Teilzeitantrag - Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitantrag - Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer?

Sehr geehrte Frau Bader, seit Juli 2010 arbeite ich wieder auf meiner alten Stelle (öffentlicher Dienst). Vor meiner Elternzeit habe ich 40 Stunden gearbeitet. Bis Dezember 2010 hat mir meine Chefin Teilzeit mit 35 Wochenstunden genehmigt. Nun wollte ich verlängern für 2 Jahre. Das hat sie mir abgelehnt mit der Begründung, dass die Aufgaben auf meiner Stelle in 35 Wochenstunden auf Dauer nicht zu realisieren sind. Sie sagt, wenn ich unbedingt weiter Teilzeit arbeiten will, setzt sie mich höchstens auf eine andere Stelle, für die die geringere Arbeitszeit ausreichend ist aus ihrer Sicht. Darf sie das??? Welche Rechte hab ich, und welche Rechte hat sie? Auf Teilzeit habe ich ja soweit ich weiß ein Anrecht? Aber darf sie mich dann so einfach umsetzen? Ich danke Ihnen für eine Antwort! MfG rinna1983

Mitglied inaktiv - 03.11.2010, 17:25



Antwort auf: Teilzeitantrag - Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer?

Hallo, grds. muss es nachvollziehbare betriebliche Gründe für die Ablehnung gaben. Ob Ihre Stelle mit 35 Std nicht ausgefüllt werden kann, kann ich nicht beurteilen. Ansonsten kommt es auf den Arbeitsvertrag an, im Zweifel wird der AG Sie versetzen dürfen, aber nicht weniger Lohn zahlen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2010



Antwort auf: Teilzeitantrag - Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer?

Was steht denn im Arbeitsvertrag? Gibt es eine genaue Beschreibung wofür der AV gilt? Gibt es eine Art "Verweisungsklausel"? Tendenziell kann ich sagen: warum sollte der AG nicht das Recht haben, Stellen so zu besetzen, wie sie Arbeitspensumsmässig am besten verteilt sind? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 03.11.2010, 22:20



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