Ich befinde mich derzeit im verlängerten Erziehungsurlaub/unbezahlten Urlaub (mein Kind ist 3,5 Jahre alt) und arbeite auf LStKarte Teilzeit 15 Std. in der Woche bei einem anderen Unternehmen mit Einwilligung meines alten AG. Diese 15 Std. kann ich nach Wunsch auf 3 oder 4 Tage die Woche verteilen, je nachdem, ob ich andere Termine an den anderen Vormittagen habe. Normalerweise (aber nicht explizit vertraglich geregelt) arbeite ich von Mo-Do vormittags diese 15 Stunden ab. Jetzt ist die Frage aufgetaucht, ob ich an Feiertagen (die ja bekanntlich gerne montags und donnerstags auftreten) auch frei bekomme oder die Stunden nacharbeiten muss. Wie ist da die rechtliche Lage?
Mitglied inaktiv - 24.03.2003, 22:00