Hallo Frau Bader, ich bin derzeit voll berufstätig. Mein AG zahlt mir einen Dienstwagen (geldwerter Vorteil versteuert, das übliche) und ein Handy (mit Pauschalbetrag für private Nutzung; wird direkt vom Gehalt einbehalten). Im Februar bekomme ich mein erstes Kind und möchte danach Teilzeit arbeiten (3 Tage = 60%) Frage: Darf ich das Auto weiter nutzen? Erhöht sich der Eigenanteil für die private Nutzung entsprechend dem geringeren Anteil berufliche Nutzung? Und fürs Handy? Danke und Gruß Johanna
Mitglied inaktiv - 29.08.2002, 14:50