Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe letzte Woche bei meinem AG Elternzeit eingereicht und erklärt, daß ich zunächst zwei Jahre zu Hause bleiben werde und das dritte Jahr wieder meine normale Teilzeittätigkeit von 19,25 Stunden aufnehmen möchte.
Die Elternzeit jedoch möchte ich für volle 3 Jahre in Anspruch nehmen, wegen der beitragsfreien Krankenvers.und Kündigungsschutz.
Mein AG sagt mir jetzt, daß das nicht möglich ist. Ich solle mich für zwei oder drei Jahre Elternzeit entscheiden, darf aber nicht Elternzeit in Anspruch nehmen und das dritte Jahr dann meine Arbeit wieder aufnehmen.
Wie kann ich vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Heike
Mitglied inaktiv - 07.06.2002, 23:10
Antwort auf:
Teilzeit und Elternzeit
Liebe Heike,
Sie können drei Jahre nehmen und deas letzte EU nehmen, wenn die Voraussetzungen auf einen Anspruch auf Teilzeit gegeben sind.
Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist.
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
GRuß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.06.2002