Hallo Frau Bader,
ich habe nach der Geburt unseres Kindes 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun bin ich am Überlegen, ob ich nach der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten gehen möchte. Bis wann muss ich, die Absicht nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten zu gehen, meinem Arbeitgeber mitteilen?
Vielen Dank für die Antwort
von
pstsunny
am 25.02.2013, 14:13
Antwort auf:
Teilzeit nach der Elternzeit
Hallo,
wollen Sie bei diesem oder einem anderen Arbeitgeber Teilzeit arbeiten?
bei ihrem eigenen Arbeitgeber haben Sie unter Umständen einen Anspruch, bei einem fremden muss er zustimmen, es sei denn, betriebliche Gründe stehen dagegen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2013
Antwort auf:
Teilzeit nach der Elternzeit
Hallo Frau Bader,
ich möchte bei meinem Arbeitgeber wieder anfangen Teilzeit zu arbeiten. Wann muss ich meinen Arbeitgeber über meinen Wunsch in Kenntnis setzen??
von
pstsunny
am 01.03.2013, 14:17