Frage: Teilzeit nach dem Mutterschutz

Ich befinde mich im Mutterschutz und möchte im Anschluss wieder 6,5h wtl arbeiten. Habe eine Festeinstlg. Habe mich für Eltgld+ entschieden, um weniger Abzüge zu haben. (Werden wohl etwa 180€ EG+ werden) Gehalt vorher 488€ netto, Gehalt ab jetzt etwa 40%davon. Bedeutet unter 450€. Bin ich weiterhin Pflichtversichert durch den Arbeitgeber, ohne Elternzeit zu nehmen, oder ist es besser während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten? Wird weiterhin in die gestl RV eingezahlt bei geringfügiger Arbeit? Weder die KV noch der Arbeitgeber konnte mir so richtig antworten. Vielen lieben Dank im voraus.

von Debby1980 am 25.10.2018, 20:38



Antwort auf: Teilzeit nach dem Mutterschutz

Hallo, unter 450 € sind Sie nicht mehr pflichtversichert. Während der Elternzeit sind Sie aber weiter beitragsfrei krankenversichert. RV halten Sie nur die Kindererziehungszeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2018



Antwort auf: Teilzeit nach dem Mutterschutz

es ist immer besser, während der elternzeit in teilzeit zu arbeiten, alleine schon wegen dem kündigungsschutz. problem ist auch, dass dein normaler vertrag futsch ist wenn du jetzt eine teilzeit arbeitest. du kannst dann später nicht einfach sagen, du möchtest wie vorher arbeiten. wenn du während der eltenrzeit eine teilzeit machst, ruht dein vorheriger vertrag nur und du kannst jederzeit in diesen zurück (nach der elternzeit z.b.) und wenn du wärend der elternzeit arbeitest und ein neuer mutterschutz beginnt in dieser, kannst du diese auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden und erhälst im mutterschutz selber den AG anteil des vorherigen vertrags. machst du teilzeit ohne elternzeit, bekommst du in einem nächsten mutterschutz eben nur diesen AG anteil

von mellomania am 25.10.2018, 21:26



Antwort auf: Teilzeit nach dem Mutterschutz

Seit dem 1. Januar 2013 sind geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können aber auf Antrag darauf verzichten (siehe Paragraf 6 Absatz 1b SGB VI). Du musst dir hat überlegen, ob von dem wenigen Gehalt auch noch Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden sollen. Zumal du ja, wie Frau Bader schon schrieb, die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben bekommst.

von Rotkehlchen am 26.10.2018, 17:00



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf Mutterschutz während Teilzeit in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe vor ab März 18 in Teilzeit während Elternzeit wieder zu arbeiten. Da ich erneut schwanger bin würde meine Mutterschutzfrist am 05.05.18 beginnen. Hätte ich so Anspruch auf Mutterschutz während meiner Teilzeitbeschäftigung trotz Elternzeit oder muss ich vorher meine Eltern...


Elterngeld 2 Jahre, Teilzeit nach Mutterschutz

Ich werde das Elterngeld für 2 Jahre beantragen. Nun könnte ich aber direkt nach dem Mutterschutz 10 Std pro Woche arbeiten. Ich finde leider nichts dazu, ob auch für das 1. Jahr schon der Teilzeitverdienst mit angerechnet wird. Angeblich für das 2. Jahr nicht. Können Sie mir hier weiterhelfen?


Teilzeit in Elternzeit > erneuter Mutterschutz > Urlaubsanspruch?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis 22.09.2019 in Elternzeit. Ab dem 01.10.2018 werde ich für 4 Tage/Woche (insges. 16 Wochenstunden, 24 Tage Jahresurlaub) in Teilzeit während meiner Elternzeit arbeiten. Ab dem 27.01.2019 beginnt jedoch der Mutterschutz meiner erneuten Schwangerschaft, hierzu beende ich TZ und Elternzeit. Vor der Elt...


Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit nach Mutterschutz, wie hoch ist das Elterngeld

Guten Tag Frau Bader, ich hätte eine Frage zum Elterngeld plus, da ich nicht sicher bin, ob ich es richtig verstanden habe und ich kein Berechnungsbeispiel gefunden habe. Ich bin jetzt (früher als geplant) in der 11 Ssw und so grob bis Ende September wäre ich im Mutterschutz. Bei meinem Sohn hab ich mir das eine Jahr Elternzeit genommen, alle...


Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit bei Kind 2

Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zu folgender Konstellation: Kind 1 geboren am 30.6.2016, Elternzeit eingereicht bis einschließlich 29.6.2018 davon in Teilzeit gearbeitet an 3 Tagen pro Woche Elternzeit unterbrochen zum Mutterschutz ab 25.4.2018 für Kind 2 geboren am 6.6.2018 Elternzeit eingereicht bis einschließlich 5.6.2020...


Teilzeit während Elternzeit, Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell ganz frisch mit meinem zweiten Kind schwanger. Ich befinde mich bis Juli 2021 auch noch in der Elternzeit mit meinem ersten Kind. Das zweite Kind würde im Februar 2021 zu Welt kommen. Geplant war eigentlich, dass ich ab Dezember 2020 wieder Teilzeit während der Elternzeit arbeite. Und vermutlich werde ich d...


Teilzeit während der Elternzeit, Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit. Im Februar bekomme ich mein zweites Kind und im Januar beginnt mein neuer Mutterschutz. Einen Tag zuvor beende ich meine Elternzeit im Hinblick darauf, dass ich den vollen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekomme. Nun zu meiner Frage. Ich werde im Dezember noch einen Mon...


Übergang von Teilzeit in Vollzeit während Mutterschutz

Hallo, ich habe eine Frage zum Mutterschutz: Ich habe aktuell einen befristeten Teilzeitvertrag bis Ende des Jahres, ab Januar 2022 bin ich automatisch wieder vollzeit beschäftigt. Wie verhält es sich mit dem Mutterschutzgeld, wenn ich nun ab Mitte Dezember in Mutterschutz gehe. Erhalte ich dann für die ersten zwei Wochen Mutterschutz (Ende Dezembe...


Unterbrechung Elternzeit (Teilzeit) - Urlaubsanspruch & AG-Zuschuss Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit und bin mit dem 2. Kind schwanger. Mein Urlaubsanspruch in der Teilzeit (4 Tage Woche) beträgt 24 Tage/Jahr (2 pro Monat). Ich habe bereits meinen Arbeitgeber darüber informiert, dass ich die Elternzeit von Kind 1 zum Mutterschutz Kind 2 beendigen möchte. Demnach gilt ab dem Tag des...


Teilzeit nach Mutterschutz/Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner Schwangerschaft machte ich einen Teilzeitjob mit 20h/Woche sowie einen Minijob mit 10h/Woche. Nun wollte ich nach dem Mutterschutz von 2 Monaten auch wieder so arbeiten. Stimmt es das ich dann kein Elterngeld bekommen würde? Ich dachte man darf 30h/Woche arbeiten. Nun sagte mir aber eine Dame, dass sich da...