Frage: Teilzeit - Urlaubsanspruch

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Ab nä. März gehe ich 3 mal die Woche a 5 Stunden arbeiten. Davor war ich in Vollzeit 40 Stunden die Woche, bzw. während der Wirtschaftskrise habe ich die Stelle mit meiner Kollegin geteilt, d.h. teilweise Halbtags gearbeitet, ca. 3 Monate. Nun meine Frage, da mich mein Chef schon mal übers Ohr gehauen hat mit meinem Urlaub wäre es mir wichtig zu wissen, welchen Anspruch ich habe. Vor der SSW hatte ich 30 Tage Uralub, wie verhält es sich bei der Teilzeitarbeit? Wieviel Anspruch hauf Urlaub habe ich? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 20.10.2010, 13:44



Antwort auf: Teilzeit - Urlaubsanspruch

Hallo, Sie haben den anteiligen Urlaub von vor der SchwS. Heißt: zB 25 /Tage voll 25/5*Anzahl der jetzigen Tage (3) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010



Antwort auf: Teilzeit - Urlaubsanspruch

Hallo :) ab März solltest Du 30/5*3 = 18 Tage Urlaub haben (wobei Du für eine komplette Urlaubswoche auch nur 3 Tage brauchst). Während der halben Stelle wäre wichtig zu wissen ob Du 5 Tage á 4 Stunden oder 2,5 Tage á 8 Stunden gemacht hast. Bei 5 Tagen á 4 Stunden hast Du Anspruch auf 30 Tage Urlaub, bei 2,5 Tagen á 8 Stunden hast Du Anspruch auf 15 Tage. Wenn Du jetzt noch Urlaub aus der Teilzeit hast, aber z.B. wieder Vollzeit arbeiten gehst, dann werden die Tage dementsprechend angepasst, weil Du ja in Vollzeit mehr Geld für einen Arbeitstag bekommst als wenn Du nur 4 Stunden am Tag arbeitest. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 20.10.2010, 20:46



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