Hallo Fau Bader, der Mann meiner Tagesmutter/Freundin hat sich von Ihr getrennt. Und stößt eine ganze Reihe von Drohungen aus. Sie bekommt nur den steuerfreien Pauschbetrag von 480DM (2Kinder a` 20 Stunden die Woche/Monat, b.z.w. weil mein Großer jetzt in den Kindergarten kommt nur noch 240DM. Meine Frage: 1. Inwieweit wird das Geld das eine Tagesmutter bekommt bei der Scheidung bzw. beim Unterhalt auf das Einkommen angerechnet? 2. Oder gilt das als Aufwendungsausgabe und wird nicht angerechnet? 3. Oder ab welchem Betrag wird das Geld angerechnet?
Mitglied inaktiv - 16.01.2002, 10:05