Frage: TZ in EZ

Hallo Frau Bader, Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, mit der Option, nach 1,5 Jahren wieder 25 Stunden arbeiten zu gehen. Das habe ich fristgerecht und schriftlich beantragt. Von meinem Arbeitgeber hatte ich damals auch das OK erhalten. Normalerweise würde ich zum 1. Oktober jetzt wieder arbeiten gehen. nun sagt meine Firma dass sie mich aktuell aufgrund der schlechten auftragssituation erst ab dem 1.1.20 beschäftigen möchte. Ich möchte sehr gerne bei dieser Firma bleiben. Nun meine Frage, bekomme ich von Oktober bis Dezember arbeitslosengeld? Vielen Dank für Ihre Nachricht und freundliche Grüße Kornblume

von Kornblume2016 am 05.09.2019, 13:38



Antwort auf: TZ in EZ

Hallo, ja, für die Teilzeit-Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf ArbGeld1 Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2019



Antwort auf: TZ in EZ

Du hast die Option (mit Zustimmung deines AG) bei einer anderen Firma zu arbeiten - vielleicht ergibt sich was für die 3 Monate, oder du schließt einen längerfristigen Vertrag ab und kündigst dann zum 31.12., wenn du zum 01.01. wieder bei der alten Firma anfängst und falls sich das dort wieder verschieben sollte, hast du was in der Hand. Und wer weiß, vielleicht gefällt es dir woanders auch gut und wenn es mit der Fa. kein gutes Ende nehmen sollte, hast du bereits was.

von KielSprotte am 05.09.2019, 13:58



Antwort auf: TZ in EZ

Danke kielsprotte für den Beitrag. Das ist mir bekannt. Die Frage bleibt dennoch: sollte ich keine Arbeit für drei Monate finden, habe ich dann Anspruch auf ALG?

von Kornblume2016 am 05.09.2019, 19:16



Antwort auf: TZ in EZ

Zitat aus www.Anwalt.de: "Während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, 30 Stunden pro Woche einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Dies ist in § 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG gesetzlich normiert. Diese Teilzeitbeschäftigung muss nicht zwingend beim alten Arbeitgeber erfolgen, sondern kann auch mit Zustimmung des alten Arbeitgebers bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen werden. Dem Teilzeitwunsch muss der Arbeitgeber grundsätzlich nachgeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Insbesondere müssen regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Was passiert aber, wenn eine Teilzeitbeschäftigung beim alten Arbeitgeber nicht möglich ist, z. B., weil dieser weniger als 15 Mitarbeiter hat und die Arbeitnehmerin keine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber findet? In diesem Fall kann die Arbeitnehmerin Arbeitslosengeld I beantragen. Dabei müssen verschiedene Punkte beachtet werden, die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld sind: Die Arbeitnehmerin muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das tut sie, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Die Anwartschaftszeiten müssen erfüllt sein. Es muss eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers vorliegen, die bescheinigt, dass eine Beschäftigung bei ihm während der Elternzeit nicht möglich ist und er die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber gestattet. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Wenn der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin in Elternzeit keine Teilzeitbeschäftigung anbieten kann, ist diese beschäftigungslos, was nach § 138 SGB III Voraussetzung für die Arbeitslosigkeit ist. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann sich die Arbeitnehmerin arbeitssuchend melden und erfüllt in der Regel die Voraussetzungen zum Erhalt von Arbeitslosengeld I. Die Erfahrung zeigt, dass viele Sachbearbeiter in den Arbeitsagenturen kaum Kenntnis von diesem Anspruch haben. Allein deswegen sollte sich die Arbeitnehmerin in Elternzeit nicht abschrecken lassen, Arbeitslosengeld während der Elternzeit zu beantragen. Sobald die Elternzeit endet, besteht ein Anspruch auf Wiederaufnahme der Tätigkeit im bisherigen Umfang beim alten Arbeitgeber. Diese Ausführungen gelten selbstverständlich auch für Väter"

Mitglied inaktiv - 06.09.2019, 13:43



Antwort auf: TZ in EZ

Ganz lieben Dank. Das beantwortet alle meine Fragen!!

von Kornblume2016 am 06.09.2019, 20:59



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit verlängern/TZ in EZ

Sehr geehrte Frau Bader, Meine derzeitige Elternzeit endet am 04.11.22. Ich möchte diese um ein Jahr verlängern und zugleich Teilzeit wieder beginnen. Darf ich dies in einem Schreiben zusammenfassen oder müssen das zwei separate Anträge sein? Ich habe bereits vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet jedoch möchte ich die Stunden reduzieren. Kann...


Elternzeit verlängern/TZ in EZ

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter wurde am 04.11.20 geboren und meine derzeitige Elternzeit endet am 04.11.22. Ich möchte diese um ein Jahr verlängern und zugleich Teilzeit wieder beginnen. Darf ich dies in einem Schreiben zusammenfassen oder müssen das zwei separate Anträge sein? Ich habe bereits vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet j...


TZ in EZ unterbrechen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit K2 (1J) und werde in 6 Monaten wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Da uns in weiteren 10 Monaten ein Umzug bevorsteht, muss ich K1 und K2 in einer neuen Einrichtung eingewöhnen. Ist es möglich, TZ in EZ für 4-6 Wochen zu unterbrechen (ohne den Urlaub zu beanspruchen)? Ich habe...


11 Jahre EZ für 4 Kinder mit TZ zwecks Kündigungsschutz

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell mit dem 5. Kind in der 10. Woche schwanger und arbeite seit 12/22 62,5% in TZ. Ab 06/22 waren es 50%. Das Unternehmen hat mehrere Standorte und weit über 15 Mitarbeiter. Problem: Ich bin seit 11/22 (wieder) in psychiatrischer u. psychotherapeutischer Behandlung und habe dies samt Diagnose Borderline m...


Ist ein Änderungsvertrag zur Regelung der TZ während der EZ korrekt?

Guten Tag, ich habe am 03.02.2023 fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit um 12 Monate ab dem 01.06.2023 mit Teilzeitbeschäftigung (19,5 h/Woche) gestellt. Der Antrag enthielt die gewünschte Stundenzahl, die Verteilung der Arbeitszeit (3 Tage/Woche) sowie die Bitte, einen Tag im Homeoffice zu arbeiten. Der Antrag wurde in mei...


Aus TZ aus EZ wieder in 100% EZ

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeitet aktuell in Teilzeit aus Elternzeit 25h/ Woche. Nun ist es leider so, dass die Tagesmutter unserer Tochter schwer erkrankt ist und auf absehbare Zeit nicht mehr arbeiten kann. Meine Tochter ist im Juni 2 geworden und alle Krippen/ Tagesmütter sagen, dass sie zum einen keine verfügbaren Plätze haben und zum an...


Arbeitgeber lehnt TZ in EZ ab-ist die Ablehnungsbegründung ausreichend?

Hallo Frau Bader, zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich die Thematik "Elternzeit" nicht richtig verstanden habe, da die Beschreibungen teilweise für mich undeutlich formuliert sind. Ich habe im September 2022 entbunden. Fristgerecht hatte ich bei meinem Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit angezeigt. Nun bin ich wieder berufstätig bei m...


Erneute Schwangerschaft während TZ-Arbeit in EZ

Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...


TZ in EZ beenden und wieder Elternzeit nehmen?

Guten Tag,  momentan arbeite ich ja seit 01.01. Teilzeit in Elternzeit, um das Kindergeld aufzubessern, da Elterngeld plus ja beendet ist. Mein Kind geht voraussichtlich ab September in den Kindergarten. Die Eingewöhnung würde ich gerne selbst mit ihm machen.   Daher meine Frage: Kann ich die Teilzeit in Elternzeit zum 1.9. beenden ...


Gehalt nach Beendigung EZ bei TZ in EZ

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.  Ich habe seit 01.10.23 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Ab 01.11.23 habe ich meine Std auf 30 Std aufgrund eines Nebenjobs reduziert. Von der Arbeit wurde mir eine Änderungsvereinbarung ausgestellt, die bis 31.08.24 befristet ist (bis dahin hatte ich meine EZ 1. Kind ursprünglich beantra...