Stichtag für die Geburt um Betreuungsgeld zu erhalten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Stichtag für die Geburt um Betreuungsgeld zu erhalten?

Ich habe gelesen, dass es nur für Kinder, die nach dem 31.Juli 2012 geboren werden, das Betreuungsgeld geben wird. Stimmt das? Ich beziehe mich auf eine Aussage von Dorothee Bär, die famlienpolitische Sprecherin der CDU/CSU im Bundestag ist. Demnach würde ich für meine Tochter, die am 14.Juni 2011 geboren wurde, keinen Anspruch haben? MfG

von Bel2405 am 02.05.2013, 18:20



Antwort auf: Stichtag für die Geburt um Betreuungsgeld zu erhalten?

Hallo, ist jetzt leider so. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2013



Antwort auf: Stichtag für die Geburt um Betreuungsgeld zu erhalten?

Hab mal kurz gegooglet und dazu gefunden: "Alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden, können zukünftig wählen zwischen der Inanspruchnahme einer öffentlich geförderten Betreuung und dem Betreuungsgeld. " (http://www.zbfs.bayern.de/betreuungsgeld/faq.html) Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.05.2013, 08:24



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