Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich der Steuerklasse Berücksichtigung beim Elterngeld bei ausgeklammerten Monaten.
Mein Sohn ist am 03.04.2017 geboren. Hier wurde das Elterngeld mit der damaligen Steuerklasse vier berücksichtigt.
Jetzt erwarten wir am 12.02.2019 unser 2. Kind und ich gehe ab Oktober bis zum Mutterschutz wieder arbeiten auf Steuerklasse 5.
Meine Frage ist jetzt bei den ausgeklammerten Monaten Januar bis April wird dort die Steuerklasse 4 berücksichtigt oder ebenfalls fünf wie für die Monate Oktober bis Dezember, die ich jetzt arbeiten gehe.
Oder soll ich jetzt die Steuerklasse noch wechseln?
von
Melanie H.
am 25.09.2018, 12:13
Antwort auf:
Steuerklasse bei ausgeklammerten Monaten
Hallo,
entscheidend ist die Steuerklasse, die Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt am längsten hatten. Ein Wechsel würde also jetzt nichts mehr bringen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2018
Antwort auf:
Steuerklasse bei ausgeklammerten Monaten
Und die ausgeklammerten Monate werden nicht eins zu eins übernommen? Das hatte ich am Anfang durch die Elterngeldstelle so verstanden. Das der Wert eins zu eins übernommen wird.
von
Melanie H.
am 25.09.2018, 12:56
Antwort auf:
Steuerklasse bei ausgeklammerten Monaten
Wenn die Monate ersetzt werden, dann gilt für diese Monate die Steuerklasse der alten Monate, in die hinein versetzt wird.
Und dann wird eben geguckt, welche Steuerklasse in den 12 Monaten am häufigsten vorkommt.
von
Dojii
am 25.09.2018, 14:18
Antwort auf:
Steuerklasse bei ausgeklammerten Monaten
Ja, dann lohnt sich der Wechsel doch noch. Januar bis April 4 Monate mit Steuerklasse 4 (ausgeklammerte Monate) Mai bis September Steuerklasse 5 und Oktober bis Dezember Steuerklasse 4.
Das wäre dann 7 Monate Steuerklasse 4 und 5 Monate Steuerklasse fünf, das müsste ja dann passen.
Habe ich das dann richtig verstanden, dass dann so die Steuerklasse 4 berücksichtigt wird?
von
Melanie H.
am 25.09.2018, 15:04