Liebe Frau Bader, ich habe schon Gesetze gewälzt und Urteile gelesen - stoße aber doch an meine Grenze: Mein Sohn ist am 30.1.2016 auf die Welt gekommen. Ab dem 25.12.2015 befand ich mich im Mutterschutz bis 01.04.2016. In meinem Vertrag steht: Frau X erhält eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Monatsgehaltes. Die Weihnachtsgratifikation ist fällig mit der Auszahlung der Tätigkeitsvergütung für den Monat November ("Auszahlungszeitpunkt"). ... Der Anspruch auf Weihnachtsgratifikation ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Auszahlungszeitpunkt endet. Der Anspruch auf Weihnachtsgratifikation entfällt weiterhin, wenn sich das Arbeitsverhältnis im Auszahlungszeitpunkt in gekündigtem Zustand befindet. ... Das hieße doch, dass mir das Weihnachtsgeld (voll oder zumindest anteilig) zusteht? Ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Vielen Dank für Ihre HIlfe und herzliche Grüße Anne
von AnniLu am 01.12.2016, 10:44