Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz erstreckte sich von 24.11.2017 bis 13.03.2018. Vor Beginn des Mutterschutzes hatte ich 4 Wochen Beschäftigungsverbot (26.10. bis 23.11.2017). Von meinem Arbeitgeber erhalte ich zu meinem Bruttogehalt jeden Monat 40 € VWL, 100 € betriebliche Altersvorsorge sowie einen Tankgutschein in Höhe von 44 €. Die 100 € betriebliche Altersvorsorge habe ich auch während der Zeit des Mutterschutzes erhalten, die restlichen Leistungen aber nicht. Stehen mir die VWL und der Tankgutschein während dieser Zeit trotzdem zu oder eher nicht? Zum Tankgutschein gab es bei Einführung einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag, der folgendes besagt: „Ergänzend zum Arbeitsvertrag vom ... erhält der Arbeitnehmer einen monatlichen Zuschuss zu seinen Aufwendungen in Form eines Sachbezuges. Dieser Zuschuss wird gewährt als Tankgutschein in de jeweils vom Gesetzgeber festgelegten zugelassenen Höhe. Die zulässige Höhe dieser Aufwendungen beträgt zurzeit 44 €/Monat. Sollten sich die gesetzlich zulässigen Höchstsätze für Sachbezüge verändern, gelten diese Änderungen auch für diesen Nachtrag.“ Des Weiteren fange ich am 16.01.2019 wieder an zu arbeiten, nehme aber ab diesem Tag bis einschließlich 31.01.2019 erst einmal alten Urlaub. Da ich aber ab 16.01. theoretisch wieder ins Berufsleben einsteige, steht mir da der Tankgutschein schon zu oder nicht? Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühe!
von pupsey2013 am 06.01.2019, 13:20