Hallo. Ich bin Mutter von 3 kleinen Kindern - 5, 4, 2 Jahre - und lebe seit einigen Monaten von meinem Mann getrennt. Da die Unterhaltszahlungen meines Mannes nicht zum leben reichen muste ich einen Antrag Beim Sozialbüro stellen. Dort sagte man mir, ich müsse einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, da es keine Sozialhilfe mehr gäbe. Nun bin ich jedoch noch angestellt und befinde mich ncoh bis einschließlich November 2007 in Elternzeit. Eine Bekannnte meinte das ich somit Antrag auf Sozialleistung stellen müsse. Was ist nun richtig?
Mitglied inaktiv - 06.07.2006, 22:11
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Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld
Hallo,
Sozialhilfe + Unterhaltsvorschuss für die Kinder!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2006
Antwort auf:
Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld
Hallo,
es ist so, dass es Sozialhilfe nicht mehr gibt. Du mußt einen Antrag auf ALG2 stellen, auch wenn Du in Elternzeit bist. Bei mir war es genauso. Bis zum 3. Lebensjahr Deines Kindes bist Du ja auch nicht verpflichtet Arbeit anzunehmen.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 07.07.2006, 08:06
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Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld
In vielen Gemeinden/Städten sind ALGII und Sozialgeld eins. Du musst also wirklich einen ANtrag auf HartzIV stellen, dort musst du nur mit angeben dass du noch in ELternzeit bist, dann must du auch keine Arbeit annehmen.
LG
Mitglied inaktiv - 08.07.2006, 00:05
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Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld
würde dir auch empfehlen einen antrag zu stellen. ein harken beim alg 2 ist das der unterhalt so wie das kindergeld mit angerechnet
wird. außer das erziehungsgeld das zählt extra
für sich.
Mitglied inaktiv - 08.07.2006, 17:36