Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 24 Jahre alt und alleinerziehend von einem 2 Jährigen Sohn. Wir bewohnen ein 16qm großes Zimmer im Haus meiner Eltern. Bad, Küche und Wohnzimmer benutzen wir mit meinen Eltern gemeinsam. Mit der Hoffnung auf Unterstützung habe ich Sozialhilfe beantragt um mir eine eigene Whg. anzumieten. Als Grund nannte ich Platzmangel, Differenzen mit den Eltern und kaum Möglichkeit soziale Kontakte zu pflegen. Doch in meinem Bescheid wurde mir mitgeteilt, das ein Umzug für uns im sozialhilferechtlichem Sinn nicht nötig ist und somit auch keinerlei Kosten dafür vom Sozi-Amt übernommen werden. Vor kurzem haben meine Eltern ein Schreiben eingereicht, wo sie aus gesundheitlichen Gründen und Anraten des Arztes, darauf bestehen das wir uns eine eigene Whg. suchen sollen. Dies wurde auch durch eine ärztliche Bescheinigung unterstützt. In einem Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin sagte diese, das sie damit immer noch nicht einverstanden ist, ich aber den unterschriebenen Mietvertrag einreichen soll und das dann alles neu geprüft und berechnet wird. Auch sagte sie das ich einen Antrag auf Renovierungs- und Umzugskosten oder Beihilfe zum Möbelkauf gar nicht erst stellen brauch, da sie ihn sowieso nicht bewilligen wird. Bei der Stadtverwaltung ist gestern eine Whg. frei geworden (welche ich gern nehmen würde). Jetzt weis ich nicht wie ich mich verhalten soll. Können sie mir helfen und einen Rat geben? Soll ich den Mietvertrag unterschreiben? Darf mir das Sozi-Amt einfach Renovierungs- und Umzugskosten oder Beihilfe zum Möbelkauf (schon im voraus) verwehren? Ich weis nicht wie ich mich gegenüber meiner Sachbearbeiterin verhalten soll, die behandelt mich als wolle ich sie ausnutzen und nie wieder arbeiten gehen, dabei ist es ja nur für die Zeit bis ich wieder arbeiten gehen kann (solang ich halt darauf angewiesen bin, wer geht schon gern zum Sozi-Amt betteln?). Bitte helfen sie mir! Mit freundlichem Gruß Lena und Till
Mitglied inaktiv - 01.07.2003, 15:59