Mein Lebensgefährte und ich möchten gern regeln, zu wen unser Sohn kommt, falls uns beiden etwas passiert. Sprich bei wem lebt unser Sohn, wenn mein Lebensgefährte und ich sterben sollten, bevor er volljährig ist. Wir möchten gern, dass er bei meiner Schwester und deren Familie bleibt. Meine Schwester ist auch die Patentante des kleinen. Wie regele ich das? Wir befürchten, wenn wir das nicht schriftlich regeln, dass sich meine Schwiegerleute dagegen wehren würden und das wollen wir vermeiden.
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 09:57
Antwort auf:
Sorgerecht nach unserem Tod
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2008