Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht nach Tod der Eltern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht nach Tod der Eltern?

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Liebe Frau Bader, uns beschäftigt ein wichtiges Thema: Was geschieht mit unserem Kind, wenn wir (die Eltern) sterben sollten. Laut Aussage einer Familienrechtlerin wäre in unserem Fall sehr wahrscheinlich, dass das Kind zu Pflegeeltern käme, denn a) die Großeltern wären zu alt (55 Jahre) und b) die Schwester meines Mannes, die zugleich die Taufpatin ist, hat keinen Partner. Können Sie diese Aussage bestätigen und wenn ja, was können wir tun, um zu verhindern, dass das Kind in fremde Hände käme? (Wir haben von einem "Sorgerechts-Schein" gehört - Name leider entfallen - , der beim Amtsgericht hinterlegt werden kann)?! Bitte schildern Sie genau, wo wir was beantragen müssten und wie teuer das ungefähr käme.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Momo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Notarkosten bestimmen sich nach dem momentanen Wert des zu vermachenden Erbes. Man muss da genaue Angaben zu den einzelnen Positionen machen. Ich nehme an, dass es bei einem Vorsorgetestament feste Gebühren gibt – fragen Sie unverbindlich bei einem Notar oder der Notarkammer an. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Wenn man nicht verheiratet ist, muss jeder ein eigenes Testament alleine erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Ausserdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB


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