Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht nach Tod beider Elternteile

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht nach Tod beider Elternteile

Mitglied inaktiv

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sehr geehrte fr. bader, aus verschiedenen gründen halte ich es für erforderlich, klipp und klar festzulegen, wer das sorgerecht für unseren dreijährigen sohn erhält, falls mir und meinem mann etwas geschieht, sprich wenn wir sterben würden. wir haben wenig entsprechend nahe verwandte bzw. keine, denen ich mein kind anvertrauen möchte. dafür habe ich eine um so geeignetere enge freundin mit familie, die sich zusammen mit ihrem mann sofort bereit erklärt hat, unseren sohn in ihre familie mit aufzunehmen (sie war selber schon vorher insgeheim auf die idee gekommen, weil wir das thema vorher schon mal prinzipiell und abstrakt angesprochen hatten). kurzum, alles ist insofern geregelt. jetzt geht es nur noch darum, dass es so "festgezurrt" wird, dass es im falle der fälle dann keine schwierigkeiten gibt und mein kind auch tatsächlich zu meiner freundin kommt, sprich dass sie und ihr mann das alleinige sorgerecht sowie das gesamte vermögen (zum teil zum großziehen des kindes und, soweit nicht verbraucht, zur verwaltung für das kind) erhalten. wie legt man das alles unumstößlich fest? und kann ich sicher sein, dass irgendwelche ämter oder verwandte (nach meinem und dem tod meines mannes wäre ein kleineres vermögen da, das sicherlich begehrlichkeiten in der verwandtschaft wecken würde - 2 schuldenfreie häuschen in münchen bzw. an einem nahen see plus diverse versicherungen) nicht dagegen einwand erheben können. danke für ein paar kurze infos!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Doo, sicherlich im gewissen Rahmen, aber nicht, wie bei einer fremden Adoption. Ich denke, 45 ist noch ok, aber das entscheidet im Einzelfall das Gericht. Reden Sie doch mal mit dem Jugendamt, dass kann Sie hier unterstützen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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sehr geehrte fr. bader, da Sie meine frage schon mehrmals in diesem forum beantwortet hatten, hat sich meine frage erledigt. aber eine neue frage brennt mir auf den nägeln: eine frau schrieb hier weiter unten, dass die eignung dessen, der das kind nach dem tod der eltern erhalten soll, in jedem falle vom jugendamt geprüft wird. ok, ist ja auch gut so. aber fragt sich nur, nach welchen kriterien. in unserem falle ist es so, dass meine freundin und ihr mann, denen ich mein 3-j. kind anvertrauen möchte, bereits 45 jahre alt sind. da es bei adoptionen altersgrenzen gibt, stellt sich mir die frage, ob es hier auch der fall ist. danke für antwort.


Mitglied inaktiv

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sehr geehrte fr. bader, danke für Ihre antwort. ich werde mal beim entsprechenden amt nachhaken - mit dem entsprechenden augenzwinkern. denn anmerken möchte ich noch, dass ich selber bereits 44 bin - na, was das jugendamt wohl zu einer solchen alten mutter sagt? ;-))) doo


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