Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

franzi1406

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ich habe einen 3,5jährigen Sohn seit knapp 1,5 Jahren bin ich jetzt vom Vater getrennt das kind lebt bei mir und auch bei mir polizeilich gemeldet, somit habe ich laut Jugendamt das aufenthaltsbestimmungsrecht. Nun mache ich mir Gedanken was im falle meines Todes ( aus welchen Gründen auch immer) oder einer Betreuungsinkompetenz durch Unfall, mit meinem Kind passiert. Wenn ich Testamentarisch und beim Jugendamt angebe das mein Kind nach meinem letzten Willen, bei meiner schwester aufwachsen soll, (die verheiratet ist und selbst 1 Kind hat) wird dem dann entsprochen? Oder wird das Kind bei gemeinsamen Sorgerecht nach dem Tod der Mutter immer automatisch dem Vater zugesprochen? Er ist ein toller Vater und kümmert sich gut, aber ich traue ihm die alleinige Sorge des Kindes einfach nicht zu und weiß auch das dann der Kontakt zu meiner Familie nicht gehalten wird, da er jetzt schon keinen Kontakt mehr zu dieser will! Kann ich mein Testament notariell dahingehen ablegen das mein Sohn zu meiner schwester kommt, und wird das dann auch so vollzogen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Hallo, Aus guten Gründen zählt nicht der (letzte) Wille der Mutter, sondern das Kindeswohl. Du gehst ja selbst davon aus, dass der Vater sich kümmern möchte, warum willst du deinem Kind verwehren bei einem Elterteil, das für ihn da sein möchte zu leben? VG


franzi1406

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Zitat... Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).... Das bedeudet, egal was ich im Vorsorgetestament schreibe, wenn der Kindesvater lebt und auch zweiwöchentl. Kontakt zum Kind hatte, bekommt er so oder so das Sorgerecht? Auch wenn ich dalege, dass das Kind bei dieser Entscheidung zur Familie der Mutter keinen Kontakt mehr haben würde? Obwohl diese zum lebensmittelpunkt des Kindes gehören!? Was bei Entscheidung für meine Schwester nicht so wäre, da sie weiss das mein letzter wille, der regelmäßige Kontakt zum Vater und deren Familie wäre. Ich möchte einfach nicht das mein Kind 12std täglich von fremden betreut wird, da der vater beruflich zwischen 8 und 20uhr außer haus ist, und das Kind dann nur nachts beim vater wäre. meine Schwester ist beruflich mit ihrem Mann so organisiert das immer eine zuhause ist nach der kita!


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