Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, wie muß ich als Alleinerziehende und allein Sorgeberechtigte mein Testament verfassen, damit mein Sohn im Zweifelsfall den Personen anvertraut wird, die ich ausgewählt habe, und nicht dem Jugendamt? Inhaltlich und formal bräuchte ich Hilfe, muß es beglaubigt werden? Im Vorraus vielen Dank, Nadine
Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB
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